Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft WKN 843002 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Milliarde € soll in mehreren Tranchen erfolgen. Eine erste Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu 360.000.000 € soll im Zeitraum vom 16. Juni 2022 bis spätestens zum 14. September 2022 erworben werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 14. Juni 2022 von 219,40 € wären dies bis zu 1,2 % des Grundkapitals und entsprächen bis zu 1.640.838 Aktien. Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden. Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die Münchener Rück wird insoweit keinen Einfluss auf die Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf 2022/2023 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Münchener Rück die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter www.munichre.com veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. München, 15. Juni 2022 Der Vorstand
15.06.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München |
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08
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