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MBB SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Aktienrückkauf: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 20. März 2020 bis einschließlich 27. März 2020 wurden insgesamt 3.543 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2020 erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 18. März 2020 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 20. März 2020 bis einschließlich 27. März 2020 täglich am jeweiligen Handelsplatz zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
1 Ohne Erwerbsnebenkosten Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufes 2020 bis einschließlich 27. März 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf 3.543 Stück. Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG. Informationen über die einzelnen Transaktionen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: Berlin, 30. März 2020 MBB SE MBB SE Vorsitzender des Verwaltungsrats Registergericht
30.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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