Elmos Semiconductor AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052
11.06.2019 / 13:23
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Erwerb eigener Aktien - 8. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 3. Juni 2019 bis einschließlich 7. Juni 2019 hat die Elmos
Semiconductor AG insgesamt Stück 8.959 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 14.
Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Rückkauftag Aggregiertes Volumen Gewichteter
in Stück Durchschnittskurs (EUR)
3. Juni 2019 2.761 20,6060
4. Juni 2019 3.116 20,7577
5. Juni 2019 3.082 20,7078
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17.
Dezember 2018 bis einschließlich 7. Juni 2019 gekauften Aktien beläuft sich
damit auf Stück 152.447 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Elmos Semiconductor AG erfolgt ausschließlich
über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(Xetra) durch ein von der Elmos Semiconductor AG beauftragtes
Kreditinstitut.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Elmos Semiconductor AG im Bereich 'Investor Relations' veröffentlicht.
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11.06.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Elmos Semiconductor AG
Heinrich-Hertz-Str. 1
44227 Dortmund
Deutschland
Internet: http://www.elmos.com
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