Drägerwerk AG & Co. KGaA
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien – Abschlussmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Damit ist der Aktienrückkauf abgeschlossen. Der Erwerb der Aktien diente dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Erweitert wurde das Belegschaftsaktienprogramm um ein einmaliges Aktienschenkungsprogramm. Der Erwerb der Vorzugsaktien von Dräger erfolgte durch eine von Dräger beauftragte Bank ausschließlich über die Börse. Im Zeitraum vom 3. November 2020 bis einschließlich 2. Dezember 2020 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite von Dräger (www.draeger.com) in der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (www.draeger.com/de_corp/Investoren/Aktie). Lübeck, 3. Dezember 2020 Der Vorstand Moislinger Allee 53-55
03.12.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Drägerwerk AG & Co. KGaA |
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