Deutsche Wohnen SE
Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – 2. Zwischenmeldung
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – 2. Zwischenmeldung Das Gesamtvolumen der dabei täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 15. November 2019 bis einschließlich 29. November 2019 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 1.059.472 Aktien. Der Erwerb der Deutsche Wohnen Aktien erfolgte durch ein von der Deutsche Wohnen SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.deutsche-wohnen.com/aktienrueckkauf abrufbar. Berlin, 2. Dezember 2019 Deutsche Wohnen SE
02.12.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Wohnen SE |
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14197 Berlin | |
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