TUI AG / Aktienrückkauf
10.08.2018 / 16:05
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Ankündigung des Erwerbs eigener Aktien im Rahmen des
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 'oneShare'
Hannover, den 10. August 2018
Der Vorstand der TUI AG mit Sitz in Hannover und Berlin, ISIN:
DE000TUAG000, hat beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 59.196
eigene Aktien (die 'Aktien') zurück zu erwerben. Die Aktien sollen im
Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 'oneShare' an Mitarbeiter des
TUI-Konzerns übertragen werden.
Die Aktien sollen im Zeitraum vom 13. August 2018 bis zum 16. August 2018
zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 1.100.00,00 (ohne
Erwerbsnebenkosten) erworben werden. Die bis zu 59.196 zu erwerbenden
Aktien ergeben auf der Grundlage des XETRA-Schlusskurses vom 9.August 2018
in Höhe von EUR 17,15 ein voraussichtliches Rückerwerbsvolumen in Höhe von
EUR 1.015.211,40 (ohne Erwerbsnebenkosten).
Unmittelbar nach Abschluss des Rückerwerbs erfolgt eine Übertragung der
Aktien an die an 'oneShare' teilnehmenden Mitarbeiter; insoweit ergeben
sich keine Auswirkungen auf die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien.
Der Rückerwerb dient damit dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms
i.S.v. Art. 5 Abs. 2 c) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 ('MAR').
Mit der Durchführung des Rückerwerbs wird ein Kreditinstitut beauftragt,
das innerhalb des vorgenannten Zeitraums unabhängig und unbeeinflusst von
der TUI AG Entscheidungen trifft. Das Recht der TUI AG, das Mandat des
Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
vorzeitig zu beenden bleibt unberührt. Der Rückerwerb kann im Einklang mit
den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen
und wieder aufgenommen werden.
Der Rückerwerb soll billigst und Interesse wahrend durchgeführt werden. Er
erfolgt ausschließlich über den elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA).
Der Rückerwerb erfolgt unter Beachtung der Safe-Harbour-Regelungen des Art.
5 MAR sowie der Artikel 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Hiernach darf der jeweilige
Erwerbspreis den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder,
sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an
der Börse, an der der jeweilige Erwerb erfolgt, nicht überschreiten. Es
erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase, und die vor
Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase
nicht geändert. Das ausführende Kreditinstitut darf ferner an einem
Handelstag zusammen nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Erwerb erfolgt, erwerben.
Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der zwanzig Handelstage vor
dem konkreten Erwerbstermin.
Da die Aktien der TUI AG auch an der Londoner Börse notiert sind, erfolgt
der Erwerb ferner im Einklang mit den börsenrechtlichen Bestimmungen des
Vereinigten Königreichs. Daher werden nur dann Aktien erworben, wenn ihr
Erwerbspreis geringer ist als der durchschnittliche Marktpreis der Aktien
während der letzten fünf Handelstage vor dem Tag, an dem der Erwerb
erfolgen soll (UK Listing Rule 12.4.1).
Die im Rahmen des Rückerwerbs durchgeführten Transaktionen werden in einer
den anwendbaren rechtlichen Vorgaben entsprechenden Weise veröffentlicht.
Darüber hinaus wird die TUI AG über den Aktienrückerwerb regelmäßig unter
https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/aktie/mitarbeiterbeteiligung
informieren.
TUI AG
Der Vorstand
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