Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 /
Erwerb eigener Aktien
07.09.2018 / 11:41
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München, den 07.09.2018
Im Zeitraum vom 03. September 2018 bis einschließlich 04. September 2018
hat die Allianz SE insgesamt Stück 121.686 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 2. Juli
2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014
und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
03.09.2018 105.131 184,1541
04.09.2018 16.555 184,4099
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4.
Juli 2018 bis einschließlich 04. September 2018 gekauften Aktien beläuft
sich damit auf 5.416.122 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine
von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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