Victoria Versicherung AG
Victoria Versicherung AG
Barabfindung für Minderheitsaktionäre der VICTORIA Versicherung AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————–
Barabfindung für Minderheitsaktionäre der VICTORIA Versicherung AG
Die ERGO Versicherungsgruppe AG hat uns mitgeteilt, dass sie die noch im
Streubesitz befindlichen 23.399 Aktien (entspricht 1,17 %) der VICTORIA
Versicherung AG von den Minderheitsaktionären gegen Gewährung einer
Barabfindung übernehmen möchte. Diese Möglichkeit ist seit dem 1.1.2002
aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes gegeben.
Die ERGO Versicherungsgruppe AG hält an der VICTORIA Versicherung AG
unmittelbar und mittelbar 98,83 %. Damit ist die ERGO Hauptaktionär der
VICTORIA Versicherung AG im Sinne von § 327 a AktG. Dementsprechend hat uns die
ERGO Versicherungsgruppe AG gebeten, die Beschlussfassung zur Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre auf die ERGO gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung auf die Tagesordnung unserer ordentlichen Hauptversammlung am 5.
Juni 2002 zu setzen.
Die Höhe der Barabfindung legt die ERGO als Hauptaktionär fest. Dafür wird sie
ein Bewertungsgutachten in Auftrag geben, das die Verhältnisse der VICTORIA
Versicherung AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 5.
Juni 2002 berücksichtigt. Die Angemessenheit der Barabfindung ist zusätzlich
durch einen unabhängigen Sachverständigen zu prüfen, der auf Antrag der ERGO
Versicherungsgruppe AG gerichtlich bestellt wird.
Sobald die Höhe der Barabfindung feststeht und uns mitgeteilt wird, werden wir
diese veröffentlichen.
Düsseldorf, den 8. März 2002
VICTORIA Versicherung AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.03.2002
——————————————————————————–
WKN: 845300; ISIN: DE0008453002; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Berlin und Düsseldorf
081124 Mär 02