Victoria Versicherung AG
Victoria Versicherung AG
Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der VICTORIA Versicherung AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der VICTORIA Versicherung AG
Wie bereits im Wege der Ad-hoc-Mitteilung vom 8. März 2002 veröffentlicht, hatte
uns die ERGO Versicherungsgruppe AG mitgeteilt, dass sie die noch im
Streubesitz befindlichen Aktien der VICTORIA Versicherung AG von den
Minderheitsaktionären gegen Zahlung einer Barabfindung übernehmen möchte. Die
ERGO Versicherungsgruppe AG hält an der VICTORIA Versicherung AG unmittelbar und
mittelbar 98,83 %. Damit ist die ERGO Hauptaktionär der VICTORIA Versicherung
AG im Sinne von § 327a AktG.
Die ERGO hat uns nunmehr mitgeteilt, dass auf Basis eines Bewertungsgutachtens
die Barabfindung EUR 1.762,81 je Stückaktie der VICTORIA Versicherung AG
beträgt. Erfolgt die Eintragung des Beschlusses der Übertragung der Aktien in
das Handelsregister vor der Eintragung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der ERGO Versicherungsgruppe AG und der
VICTORIA Versicherung AG vom 29. Oktober 2001, erhöht sich der Betrag der
Barabfindung je Stückaktie um den aufgrund dieses Vertrages für das
Geschäftsjahr 2001 zu zahlenden Ausgleich in Höhe von EUR 96,55. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Minderheitsaktionäre unabhängig vom Zeitpunkt der
Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Handelsregister in
jedem Fall am Ergebnis des Geschäftsjahres 2001 der VICTORIA Versicherung AG
partizipieren.
Die Höhe der Barabfindung wurde von einem gerichtlich bestellten
sachverständigen Prüfer geprüft und als angemessen bestätigt.
Düsseldorf, den 19. April 2002
VICTORIA Versicherung AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.04.2002
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WKN: 845300; ISIN: DE0008453002; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Berlin und Düsseldorf
191105 Apr 02