MISTRAL Media AG
MISTRAL Media AG: Widerspruchsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10. Oktober 2011 rechtskräftig abgewiesen
MISTRAL Media AG / Schlagwort(e): Rechtssache 31.08.2012 22:36 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Dem Vorstand der MISTRAL Media AG (ISIN DE000A1PHC13 und ISIN DE000A1PHC21) ist heute bekannt geworden, dass gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 06. Juli 2012 kein fristgemäßer Einspruch eingelegt wurde. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 06. Juli 2012 ist somit rechtskräftig. Gegen sämtliche Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. Oktober 2011 wurde Widerspruch zu Protokoll gegeben und anschließend von den Aktionären Donaldson Ventures S.A. und Jürgen J. Stoffers eine Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht, die im Dezember 2011 zugestellt wurde. Da der Vorstand der MISTRAL Media AG die eingereichte Klage für unbegründet hielt, beantragte er vor dem Oberlandesgericht Köln bezüglich der beschlossenen Kapitalmaßnahmen ein Freigabeverfahren. Diesem Antrag wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 23. Januar 2012 stattgegeben. Damit konnte die Anfechtungsklage die Durchführung der Kapitalmaßnahmen nicht mehr verhindern. Der Vorstand erhielt am 31. Januar 2012 ein Schreiben der Kläger, wonach diese ihre Klagen zurücknehmen bis auf die Klage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10. Oktober 2011 zu den Tagesordnungspunkten 3 (Kapitalerhöhung) und 5 (Wahl von Aufsichtsräten). In der Folge wurde von Gerichtsseite unter anderem der Streitwert festgelegt und von Klägerseite die Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses verlangt. Am 06. Juli 2012 ist gegen die Klägerseite vom Landgericht Köln ein Versäumnisurteil ergangen, welches am 06. August 2012 zugestellt wurde. Gegen dieses Versäumnisurteil wurde innerhalb der Einspruchsfrist von den Klägern kein Einspruch eingelegt. Das Versäumnisurteil ist somit rechtskräftig und die Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10. Oktober 2010 sind damit endgültig abgewiesen. Die MISTRAL Media AG hat zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Leistungen an die Klägerseite erbracht. Der Vorstand 31.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MISTRAL Media AG Richmodstraße 31 50667 Köln Deutschland Telefon: +49 (0)221 1209 0694 Fax: +49 (0)221 1209 0692 E-Mail: info@mistral-media.de Internet: www.mistral-media.de ISIN: DE000A1PHC13 WKN: A1PHC1 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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