Linde GmbH
- WKN: 648300
- ISIN: DE0006483001
- Land: Deutschland
Nachricht vom 23.10.2017 | 10:38
Linde AG: Linde PLC senkt Mindestannahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Tauschangebot) an die Aktionäre der Linde AG von 75% auf 60% ab.
Linde AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Übernahmeangebot Linde AG: Linde PLC senkt Mindestannahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Tauschangebot) an die Aktionäre der Linde AG von 75% auf 60% ab. Die Linde PLC hat am 15. August 2017 eine Angebotsunterlage in Bezug auf ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) an die Aktionäre der Linde AG zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien der Linde AG veröffentlicht. Der Vollzug des Tauschangebots hängt unter anderem von der Annahme des Tauschangebots für mindestens 75% der stimmberechtigten Linde-Aktien ab, wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt. Die Linde PLC hat nach vorheriger Zustimmung der Linde AG und der Praxair, Inc. entschieden, die Mindestannahmequote für das Tauschangebot von 75% auf 60% herabzusetzen. Die Linde PLC beabsichtigt, die entsprechende Änderung der Angebotsunterlage im Laufe des heutigen Tages unter anderem im Internet auf http://www.lindepraxairmerger.com zu veröffentlichen. Aufgrund der Änderung der Angebotsunterlage verlängert sich die Annahmefrist für das Tauschangebot um zwei Wochen. Die herabgesenkte Mindestannahmequote muss daher bis zum 7. November 2017 (24:00 Uhr MEZ) erreicht werden. Durch die Absenkung werden auch solche Aktionäre in das Tauschangebot einbezogen, denen es zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich ist, ihre Aktien anzudienen. Erfahrungsgemäß trifft dies auf Indexfonds zu, die ihre Aktien nicht einreichen, bevor der jeweils abgebildete Index auf die im Zuge eines Übernahmeangebots angedienten Aktien umgestellt wurde. Der Unternehmenszusammenschluss steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Vollzugsbedingungen, wie der herabgesetzten Mindestannahmequote von 60% und dem Erhalt sämtlicher behördlicher Genehmigungen und Freigaben. Unbeschadet des Erreichens der verringerten Mindestannahmequote kann der Zusammenschluss scheitern, wenn die Annahmequote am Ende der zweiwöchigen weiteren Annahmefrist im Sinne des § 16 Abs. 2 WpÜG nicht die Schwelle von 74% erreicht und folglich ein nachteiliger Steuertatbestand eintritt. Bei Eintritt eines nachteiligen Steuertatbestands würden Linde AG und/oder Praxair, Inc. wahrscheinlich ein Kündigungsrecht nach der Grundsatzvereinbarung ausüben, wenn dies zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen sollte; dies würde wahrscheinlich dazu führen, dass die Vollzugsbedingungen des Tauschangebots nicht eintreten. Linde AG und Praxair, Inc. erwarten weiterhin, dass alle Angebotsbedingungen erfüllt und alle relevanten Schwellenwerte erreicht werden und der Zusammenschluss in der zweiten Hälfte 2018 vollzogen wird.
Zusätzliche Informationen und deren Fundstellen ANLEGER UND WERTPAPIERINHABER VON LINDE WERDEN DRINGEND GEBETEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE ÜBER DEN ANGESTREBTEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS UND DAS ÜBERNAHMEANGEBOT ZU LESEN, WEIL DARIN WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN SIND. Dokumente, die von Praxair, Linde und Linde plc bei der SEC eingereicht wurden, können auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov kostenlos abgerufen werden. Die Angebotsunterlage ist auf der Webseite von Linde plc unter www.lindepraxairmerger.com kostenlos verfügbar. Zudem ist die Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin unter www.bafin.de kostenlos verfügbar. Weiterhin kann ein Exemplar der Angebotsunterlage von Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland kostenlos bezogen werden (verfügbar von Deutsche Bank Aktiengesellschaft auch per E-Mail unter dct.tender-offers@db.com oder per Fax unter +49 69 910 38794). Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an Linde plc, Praxair oder Linde dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage und in den bei der SEC eingereichten Dokumenten enthalten. Geld, Wertpapiere oder ein sonstiges Entgelt werden nicht verlangt und werden, falls auf die hierin enthaltenen Informationen hin zugesandt, nicht angenommen. Die hierin enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren dar. Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie den anwendbaren europäischen und deutschen Vorschriften genügt. Die Verbreitung dieses Dokuments ist in einigen Ländern möglicherweise nur eingeschränkt zulässig und Personen, die in den Besitz eines Dokuments oder sonstiger hierin in Bezug genommener Informationen gelangen, wird empfohlen, sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Nichteinhaltung dieser Beschränkungen begründet möglicherweise einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze des betreffenden Landes. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie vorbehaltlich etwaiger erteilter Ausnahmen durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden werden weder unmittelbar noch mittelbar Wertpapiere in Jurisdiktionen angeboten, in denen ein solches Angebot einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Zukunftsgerichtete Aussagen Kontakt: Mitteilende Person: Dr. Frank Herkenhoff, Head of External Communications
23.10.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Linde AG |
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E-Mail: | frank.herkenhoff@linde.com |
Internet: | www.linde.de |
ISIN: | DE0006483001 |
WKN: | 648300 |
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