Greenwich Beteiligungen AG
- WKN: A2BPL1
- ISIN: DE000A2BPL17
- Land: Deutschland
Nachricht vom 27.07.2016 | 14:21
Greenwich Beteiligungen AG: Greenwich Beteiligungen AG schließt Kapitalherabsetzung ab
Greenwich Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme 27.07.2016 14:21 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Grundkapital sinkt durch Herabsetzung durch Einziehung von 6 Aktien auf Euro 1.571.271,00 sowie durch Zusammenlegung im Verhältnis 13:5 von Euro 1.571.271,00 auf Euro 604.335,00 Umstellung der Aktien in den Depots und an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt am 9. August 2016 Die Greenwich Beteiligungen AG (ISIN DE000A1610L9 / WKN A1610L) gibt bekannt, dass die von der Hauptversammlung am 15. Juli 2016 beschlossene Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 13:5 planmäßig umgesetzt wird. Durch die erfolgte Eintragung ins Handelsregister am 26. Juli 2016 sank die Anzahl der ausgegebenen Stückaktien von 1.571.277 um insgesamt 966.942 auf 604.335. Um ein glattes Herabsetzungsverhältnis für die ordentliche Kapitalherabsetzung zu erreichen, wurde das Grundkapital der Gesellschaft im Vorfeld um Euro 6,00 von Euro 1.571.277,00 auf Euro 1.571.271,00 herabgesetzt. Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf den prozentualen Anteil der einzelnen Aktionäre an der Greenwich Beteiligungen AG. Allerdings werden die konvertierten Greenwich-Aktien ab dem 9. August 2016 unter der neuen internationalen Wertpapierkennnummer ISIN: DE000A2BPL17, Börsenkürzel PEB im Entry Standard der der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Durch die Maßnahmen wird das Grundkapital der Greenwich Beteiligungen AG um insgesamt Euro 966.942,00 auf Euro 604.335,00 reduziert. Durch die Erträge aus der Kapitalherabsetzung wird der Verlustvortrag aus den Vorjahren reduziert. Dabei bleiben das Eigenkapital und die Bilanzsumme unverändert. Für Aktionäre, deren Anzahl an Aktien per Stichtag 8. August 2016, abends, nicht durch dreizehn teilbar ist, ist eine so genannte "Teilrechteregulierung" vorgesehen. Die Aktionäre können individuell entscheiden, ob sie bei der Teilrechteregulierung Greenwich-Teilrechte hinzukaufen oder abgeben. Hierfür erhalten die Aktionäre nach dem 9. August 2016 von ihrer Depotbank ein entsprechend vorbereitetes Weisungsschreiben. Sofern Aktionäre ihrer Depotbank keinen entsprechenden Auftrag zur Auf- oder Abrundung erteilen, werden die jeweiligen Aktienspitzen automatisch veräußert und Erlöse den jeweiligen Aktionären gutgeschrieben. 27.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Greenwich Beteiligungen AG Kaiserstraße 8 60311 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0)69-970989-0 Fax: +49 (0)69-970989-20 E-Mail: info@greenwich-ag.de Internet: www.greenwich-ag.de ISIN: DE000A1610L9 WKN: A1610L Börsen: Open Market (Entry Standard) in Frankfurt 12.08.15 ISIN-Change; Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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