Fürstenberg Capital II GmbH
Fürstenberg Capital II GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall
Fürstenberg Capital II GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges AD-HOC-MELDUNG Fürstenberg Capital II GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall Die Fürstenberg Capital II GmbH (“Emittentin”) hat aufgrund einer Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR der Norddeutschen Landesbank Girozentrale, Hannover (“NORD/LB”) vom 03.04.2019 erfahren, dass die NORD/LB zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgeht, dass das Geschäftsjahr 2019 mit einem Verlust abgeschlossen werden wird. Ein solches negatives Ergebnis im Einzelabschluss der NORD/LB für das Geschäftsjahr 2019 könnte sich nachteilig auf die Zahlungsansprüche der Emittentin aus dem zwischen der Emittentin und der NORD/LB geschlossenen Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft (“Beteiligungsvertrag”) auswirken, insbesondere könnte die Zahlung einer Gewinnbeteiligung in Bezug auf das Geschäftsjahr 2019 aufgrund eines Bilanzverlusts der NORD/LB ausgeschlossen sein und die stille Einlage der Emittentin an einem solchen Bilanzverlust durch Herabsetzung ihres Buchwerts teilnehmen. Eine solche Verlustteilnahme würde – solange der Buchwert der stillen Einlage nicht vollständig wieder gutgeschrieben wurde – Gewinnbeteiligungen in nachfolgenden Geschäftsjahren sowie eine ordentliche Kündigung des Beteiligungsvertrags durch die NORD/LB ausschließen und im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die NORD/LB aus aufsichtsrechtlichen oder steuerlichen Gründen würde der Rückzahlungsbetrag dem herabgesetzten Buchwert der stillen Einlage der Emittentin entsprechen. Die Emissionsbedingungen der von der Emittentin begebenen Capital Notes (ISIN DE000A0EUBN9, Common Code 021983110, WKN A0EUBN, Dutch Security Code (Fonds Code) 15379, notiert an der Börse Euronext Amsterdam – Official Segment) sehen vor, dass Zahlungen auf die Capital Notes abhängig sind von Zahlungen, die die Emittentin aufgrund des Beteiligungsvertrags von der NORD/LB erhält. Soweit die Emittentin keine Zahlungen aus dem Beteiligungsvertrag erhält, ist die Emittentin nicht verpflichtet, Zahlungen auf die Capital Notes zu leisten. Ein negatives Ergebnis im Einzelabschluss der NORD/LB für das Geschäftsjahr 2019 könnte daher insbesondere dazu führen, dass Anleihegläubiger im Jahr 2020 keine Zinszahlungen auf die Capital Notes erhalten werden. Eine Verlustbeteiligung der stillen Einlage der Emittentin könnte zudem zum Ausfall von Gewinnbeteiligungen und damit auch von Zinszahlungen auf die Capital Notes in nachfolgenden Geschäftsjahren und unter bestimmten Umständen sogar zu einer Rückzahlung der Capital Notes zu einem Betrag unter dem Nennbetrag führen. Fürstenberg Capital II GmbH Meinbrexener Straße 2 37699 Fürstenberg/Weser Deutschland
04.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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