Deutsche Cannabis AG
F.A.M.E. AG: Anfechtungsklage/Beteiligung/Hauptversammlung
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Das Landgericht München I hat die gegen verschiedene Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 7. Dezember 2005 eingelegte Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklage sowie die von der Gesellschaft erhobene Widerklage
abgewiesen. Die Gesellschaft begrüsst die Abweisung der Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklage. Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden
Rechtsmittel gegen die Abweisung der Widerklage geprüft werden.
Die Gerichtsentscheidung hat keine Auswirkungen auf die strategische
Ausrichtung der Gesellschaft. Zur Zeit verhandelt die Gesellschaft den
Erwerb einer ersten Beteiligung im Bereich erneuerbarer Energien.
Das Amtsgericht München hat die bereits im Februar 2006 beantragte
gerichtliche Bestellung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern erst Ende Juli
vorgenommen. Daher war der Aufsichtsrat der Gesellschaft seit 1. April 2006
nicht beschlussfähig. Dadurch verzögert sich die Prüfung und Feststellung
des Jahresabschlusses 2005. Demzufolge wird die ordentliche
Hauptversammlung 2006 erst im 4. Quartal stattfinden können.
Dr. Hans-Joachim Dix, Vorstand, Tel.089/383771949
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(c)DGAP 04.08.2006
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