FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG
FAG Kugelfischer AG
Ad hoc Mitteilung
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Sämtliche vor dem Landgericht Schweinfurt gegen FAG Kugelfischer Georg Schäfer
AG anhängigen Verfahren, die sich gegen den auf der außerordentlichen
Hauptversammlung am 30. Oktober 2002 gefassten Beschluss zur Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer
Barabfindung in Höhe von EUR 12,00 je Stückaktie nach §§ 327 a ff. AktG richten,
sind heute im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs für erledigt erklärt
worden. Die INA Holding Schaeffler KG verpflichtete sich, als Ersatz für die
entfallenden Ausgleichszahlungen zuzüglich zur Barabfindung von Euro 12,00
pauschal einen Betrag von EUR 1,80 je Stückaktie an alle diejenigen Aktionäre
der FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG zu zahlen, die berechtigt sind, die
Barabfindung gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Oktober 2002 zu
erhalten. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Übertragungsbeschluss
nunmehr in den nächsten Tagen in das Handelsregister eingetragen werden kann.
Die Börsennotierung der FAG-Aktie wird danach entfallen.
FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.02.2003
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WKN: 575470; ISIN: DE0005754709; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard),
München, Freiverkehr in Bremen, Hannover, Stuttgart
071344 Feb 03