AEVIS VICTORIA SA
AEVIS VICTORIA SA: Generalversammlung: alle Anträge genehmigt
AEVIS VICTORIA SA / Schlagwort(e): Generalversammlung Pressemitteilung AEVIS VICTORIA SA – Generalversammlung: alle Anträge genehmigt Die Generalversammlung hat dem Aktiensplit im Verhältnis 1:5 und der damit verbundenen Nennwertreduktion von CHF 5 auf CHF 1 je Aktie zugestimmt. An der Börse soll die Umwandlung am 7. Juni 2019 erfolgen. Die Aktionäre von AEVIS genehmigten die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven in Höhe von CHF 1.10 pro Aktie (CHF 0.22 pro Aktie nach Aktiensplit) per 29. Mai 2019 (ex-Datum), zahlbar am 1. Juli 2019. Die zusätzliche Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven in Höhe von CHF 3.80 pro Aktie (CHF 0.76 pro Aktie nach Aktiensplit) unter der Bedingung, dass die Gesellschaft die Privatplatzierung und die De-konsolidierung von Infracore realisiert hat, wurde ebenfalls genehmigt. In seiner Sitzung im Anschluss an die Generalversammlung stellte der Verwaltungsrat fest, dass diese Bedingung für die Zahlung der Sonderausschüttung erfüllt ist. Die Sonderausschüttung wird deshalb per 26. Juni 2019 (ex-Datum), zahlbar am 1. Juli 2019, erfolgen. Zudem haben die Aktionäre die genehmigte und bedingte Kapitalerhöhung genehmigt. Der Verwaltungsrat ist daher ermächtigt, das Aktienkapital bis zum 26. Mai 2021 um höchstens nominal CHF 39.3 Millionen zu erhöhen. Das bedingte Kapital für die Ausübung von Wandelrechten durch die Gläubiger von Wandelanleihen wird auf maximal CHF 34.2 Millionen erhöht. Für weitere Informationen: Über AEVIS VICTORIA SA – Investing for a better life Ende der Ad-hoc-Mitteilung |