Arcandor AG
Ad hoc-Service: Karstadt AG
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ad-hoc-Meldung gemäß @ 15 WpHG
Der Aufsichtsrat der Karstadt AG hat auf seiner Sitzung vom 5. Juni 1999 dem
zwischen dem Vorstand der Karstadt AG und der Geschäftsführung der
Schickedanz Handelswerte GmbH & Co. KG vereinbarten
Verschmelzungsvertrag sowie dem Umtauschverhältnis zugestimmt. Mit der
Verschmelzung sollen vor allem die in der Schickedanz Handelswerte GmbH &
Co. KG zusammengefaßten Versandhandelsaktivitäten der Schickedanz-
Gruppe unter Führung der Quelle AG in die Karstadt AG eingebracht werden.
Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wurde für die Karstadt AG und die
Schickedanz Handelswerte GmbH & Co. KG ein gemeinsames
Bewertungsgutachten durch die Abschlußprüfer beider Gesellschaften erstellt.
Für die Karstadt AG wurde ein Unternehmenswert von DM 8,207 Mrd., für die
Schickedanz Handelswerte GmbH & Co. KG ein solcher von DM 3,278 Mrd.
ermittelt. Auf Basis dieser Unternehmenswerte kommen die Gutachter zu einem
Umtauschverhältnis von 1:2,5037.
Für die im Wege der Verschmelzung untergehenden Geschäftsanteile der
Schickedanz Handelswerte GmbH & Co. KG erhalten deren Gesellschafter neue
Aktien der Karstadt AG mit einem Nennwert von rd. DM 168 Mio. Hierzu wird
eine Erhöhung des zur Zeit DM 420 Mio betragenden Grundkapitals der
Karstadt AG auf rd. DM 588,566 Mio (Euro 300.929.024) erforderlich.
Über die Verschmelzung werden die Aktionäre der Karstadt AG am 30. Juli 1999
auf der ordentlichen Hauptversammlung entscheiden. Die Verschmelzung soll
mit Wirkung zum 1. Januar 1999 erfolgen.
Zu einer Pressekonferenz für den 8. Juni 1999 wurde bereits eingeladen.
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