First Marketing GmbH
Original-Research: ARHT Media Inc. (von First Marketing GmbH): Strong Buy
Original-Research: ARHT Media Inc. – von First Marketing GmbH
Einstufung von First Marketing GmbH zu ARHT Media Inc.
Unternehmen: ARHT Media Inc.
ISIN: CA0403282050
Anlass der Studie: Erstvorstellung
Empfehlung: Strong Buy
seit: 13.03.2018
Kursziel: 4,00 Euro
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: 13.03.2018
Analyst: Daniel Mußler
Anlass der Studie: Erstvorstellung
Schon heute in die revolutionäre Kommunikation der Zukunft investieren!
Gehören Sie auch zu den Menschen, die geschäftlich immer reichlich
unterwegs sind und viel reisen müssen? Gerade in unserer heutigen,
schnelllebigen Geschäftswelt stellen zahlreiche Reisen zu immer mehr
Konferenzen, Roadshows oder auch zu Schulungen, Unternehmen und deren
Angestellte vor immer größere Herausforderungen. Warum nehmen wir all diese
Strapazen auf uns, warum investieren Unternehmen immer mehr ihres Kapitals
für Ihren Außendienst?
Die Antwort ist ganz simpel, weil viele Geschäftskontakte sehr viel
intensiver hergestellt werden können, wenn das Gegenüber die Person vor
sich sieht und nicht nur steril mit irgendeiner Stimme im Telefonhörer
spricht. Nun gibt es heutzutage durch das Voranschreiten der Technik schon
einfachste Wege mit seinem Smartphone z. B. einen Anruf zu tätigen, bei dem
auch der Gesprächspartner per Video übertragen wird. Vielen Unternehmen
reicht aber auch das nicht aus. Sie fühlen sich trotz Video Übertragung
immer noch stark distanziert.
Doch wie lässt sich dieses Problem lösen? Wir alle kennen die Szenen aus
Science-Fiction Filmen, in denen uns in immer aufwendigeren, technisch
hochwertig produzierten Szenen zum Beispiel Unterhaltungen mit Hologrammen
aufgezeigt werden, die den Gesprächspartnern zum Verwechseln ähnlichsehen.
Aber das ist alles nur Science-Fiction, richtig? Reine Fiktion glauben Sie?
Technisch heute noch nicht machbar?
Ganz im Gegenteil! Wir von Aktien.Diamonds haben ein Unternehmen für Sie
ausfindig gemacht, das diese Technologie nicht nur entwickelt, sondern
bereits auch in Serienreife gebracht hat! Hierbei handelt es sich um das
Unternehmen ARHT Media (WKN A2H8Y7), welches erst vor wenigen Wochen seine
komplette Aktienstruktur mit lediglich 29 Mio. ausgegebenen Aktien
neugestaltet und mittlerweile 7,5 Mio. Cash in der Kasse bereitgestellt
hat. Bereits für 2019 erwartet ARHT Media (WKN A2H8Y7) einen Umsatz von
36,5 Mio. CAD.
ARHT Media (WKN A2H8Y7) ist es gelungen, nicht nur eine revolutionäre
Hardware zur Darstellung von so genannten HumaGrams(c) zu entwickeln,
sondern auch eine viel aufwendigere Software im Hintergrund mit der man
Hologramm-Aufnahmen weltweit in Echtzeit rund um den Globus übertragen
kann. Diese Technologie ist weltweit einmalig und von ARHT Media (WKN
A2H8Y7) patentrechtlich geschützt.
Darüber hinaus konnte sich ARHT Media (WKN A2H8Y7) die Unterstützung
einiger Top Persönlichkeiten aus Film, Fernsehen und Wirtschaft sichern. So
wurde erst in einer vor kurzem veröffentlichen Pressemeldung Larry O’Reilly
als CEO vorgestellt. Er hat als CEO bereits die IMAX Corporation von einem
Unternehmen ohne Perspektive zu einem 3 Milliarden Dollar Unternehmen
heranwachsen lassen. Als Berater stehen ARHT Media (WKN A2H8Y7) unter
anderem Paul Anka, Michael Bublé oder US Talkshowlegende Larry King zur
Verfügung. Des Weiteren hat ARHT Media (WKN A2H8Y7) zudem Carlos Slim,
einen der reichsten Menschen der Welt, als Investor gewonnen.
Wir sind der Überzeugung, dass dieses Unternehmen die Welt der
Kommunikation revolutionieren wird. Wer unserer vorherigen Empfehlung,
Cannabis Wheaton (WKN A2DRE4), gefolgt ist, konnte seit unserer
Erstempfehlung bereits über 318 % Plus erwirtschaften. Mit einem Marktwert
von gerade einmal 30 Mio. CAD haben Sie bei ARHT Media (WKN A2H8Y7) noch
die Möglichkeit, sich sehr sehr früh zu positionieren und von Anfang an bei
dieser großartigen Story dabei sein zu können.
Was ist ein HumaGram?
ARHT steht für ‘Augmented Reality Holographic Technology’ und der Begriff
HumaGram wurde vom Unternehmen geprägt, um seine ‘interaktiven menschlichen
Hologramme’ zu beschreiben.
Als HumaGram bezeichnet ARHT Media (WKN A2H8Y7) eine exakte digitale
Abbildung eines Menschen. Diese Abbildung lässt sich zu Lebzeiten von
realen Personen aber auch nach dem Tod der Person erstellen. Des Weiteren
ist aber auch die Erstellung eines komplett fiktiven HumaGrams möglich.
ARHT Media (WKN A2H8Y7) hat unter anderem bereits die HumaGrams von Warren
Buffet oder Stephen Hawking erstellen dürfen. Zu Ehren des verstorbenen
Rappers Notorious B.I.G konnte ARHT Media (WKN A2H8Y7) mit den
Hinterbliebenen die Erstellung eines HumaGrams vereinbaren und ihn so zum
Anlass eines Benefiz-Konzertes auch wieder zum Leben erwecken.
ARHT baute seine holographische Technologie von Grund auf selbst, basierend
auf dem Wunsch, eine skalierbare, wiederholbare und transportable Form von
3D ohne den Einsatz spezieller Brillen zu schaffen. Klingt kompliziert?
Darauf können Sie wetten, nicht umsonst hat es kein Konkurrent von ARHT
Media (WKN A2H8Y7) bisher geschafft etwas Vergleichbares zu entwickeln. Man
muss das HumaGram von ARHT Media (WKN A2H8Y7) am eigenen Leibe erleben, um
zu verstehen, warum diese Technologie so leistungsstark ist.
Die revolutionäre Technologie hinter den Hologrammen
Doch wie werden diese HumaGrams eigentlich erstellt und vor allem wie will
ARHT Media (WKN A2H8Y7) diese HumaGrams gewinnbringend einsetzen?
Von einer Person können durch die von ARHT entwickelte Software,
holographische Bilder erstellt werden, die dann als HumaGram durch die
ARHTengine ausgegeben werden. Dies kann sowohl von einem bereits
aufgezeichneten HumaGram, aber auch in Echtzeit von einer live aufgenommen
Person geschehen. Genau das ist es, was diese Technologie so revolutionär
macht und worauf sich ARHT Media spezialisieren will.
Die ARHTengine des Unternehmens nutzt eine Technologie, bestehend aus einer
Hardware und einer Softwareanwendung, die Vorder- und Rückprojektionsebenen
synchronisiert um ein Hologramm darzustellen. Diese liefert nun HumaGrams
oder praktisch jede andere Art von Inhalten in fotorealistischem,
stereoskopischem 3D.
Die Prämisse war, dass diese 3D-Formen, die alle ohne Brille betrachtet
werden können, skalierbar genug sind, um auf einem von ARHTs eigenen
Bildschirmen gezeigt zu werden. Dies können Ein-Ebenen-Projektionen,
Multiplane-Projektionen oder Flatscreen-Fernseher in 1080p und 4K Ultra HD
sein.
ARHT Media (WKN A2H8Y7) hat hier schon eigene Displaylösungen in mehreren
Größen entwickeln können.
Wie ARHT Media von seiner revolutionären Technik profitieren will
Die Einsatzmöglichkeiten der von ARHT Media (WKN A2H8Y7) entwickelten
Technologie sind vielfältig. Über große Konferenzen, Messeauftritte,
Workshops, Firmenevents oder aber auch für Schulen und als
Schaufensterwerbung.
ARHT Media (WKN A2H8Y7) möchte diese Technologie für so viele Anwendungen
wie möglich lizenzieren, in denen von ‘Mensch zu Mensch’ interagiert werden
kann. Das bedeutet HumaGram für Lernende, HumaGram für die Verbraucher,
HumaGram im Unternehmensbereich für Keynote-Präsentationen und HumaGram für
Bürger, Politiker oder Organisationen des öffentlichen Dienstes, um die
Kommunikation mit digitalen Medien in Bezug auf Dienste, Gebühren oder
Ankündigungen zu erleichtern.
Durch die technische Möglichkeit der HumaGrams mit Ihrer Umgebung zu
interagieren, ergeben sich auch für den Verkauf von Gütern völlig neue
Möglichkeiten. ARHT Media (WKN A2H8Y7) verfügt über eine Reihe von
Proximity-Technologien, mit denen tatsächlich verfolgt und gemessen werden
kann, was die Konsumenten mit den digitalen HumaGrams machen. Dies
geschieht ungefähr auf demselben Analytics-Niveau wie bei Google. Allein
dieser Markt besitzt ein enorm großes Potential.
Mit diesen Sensoren sehen die HumaGrams ihr Gegenüber und erkennen, ob es
sich um Männer, Frauen oder Familien handelt. So können HumaGrams, je
länger es in einem Schaufenster beobachtet wird, individuelle Angebote oder
Gutscheine via NFC oder Bluetooth direkt an das Handy des potentiellen
Kunden senden und so direkt mit ihm interagieren.
Erste holographische Live Pressekonferenz
Ein Hauptaugenmerk legt ARHT Media (WKN A2H8Y7) auch auf ‘Holoporting’.
‘Holoporting’, das Mittel, um eine lebende Person in Echtzeit von einem Ort
zum anderen zu bringen, sieht ARHT Media (WKN A2H8Y7) als das Ticket, um
den Umgang und die Interaktion mit Hologrammen nachhaltig zu verändern.
Dabei lässt sich ein HumaGram beliebig skalieren und an mehrere Orte
gleichzeitig weltweit übertragen. So konnte z. B. Dr. Stephen Hawking aus
seinem Hörsaal an der Cambridge Universität eine Vorlesung für über 1.000
Zuhörer in Hongkong abhalten.
Im Sommer 2017 veranstaltete Bayern München eine Live-Hologramm-
Pressekonferenz, um die am kommenden Audi Cup 2017 teilnehmenden Teams
anzukündigen. Die hier verwendete Back-End-Technologie wurde von ARHT Media
(WKN A2H8Y7) betrieben.
Die Trainer Jürgen Klopp (Liverpool FC) und Diego Simeone (Atlético Madrid)
erschienen als Live-Hologramme, während Carlo Ancelotti aus München
persönlich anwesend war. Die hier eingesetzte Technik ersparte den
ehemaligen zwei Trainern fast 15 Stunden Reisezeit. ‘Nun, es ist ein
bisschen seltsam, um ehrlich zu sein’, sagte Klopp auf der Konferenz.
‘Generationsweise bin ich jemand, der Starship Enterprise gesehen hat, und
ich fühle mich, als wäre ich tatsächlich in München’.
Mit der Verwendung der Augmented-Reality-Holographie-Telepresence-Plattform
hatten die anwesenden Journalisten das Gefühl, als wären die beiden Trainer
physisch im Raum, da die Zuschauer ihre Atmung buchstäblich hören konnten.
Thomas Glas, Leiter Sportmarketing der AUDI AG sagte über diese Erfahrung:
‘Wir freuen uns, mit dem Team von ARHT Media (WKN A2H8Y7)
zusammengearbeitet zu haben und bei unserer Pressekonferenz zur Ankündigung
des Audi Cup ihre holografische Telepresence-Technologie einzusetzen. Die
realistische Natur der Hologramme war erstaunlich. Es war, als wären Jürgen
Klopp und Diego Simeone tatsächlich persönlich da und die Journalisten
hatten keine Probleme mit den Hologrammen zu interagieren. Diese
Technologie ist wirklich einzigartig und half dabei, viel Reisezeit zu
sparen und die Koordination unserer Pressekonferenz zu planen’.
Rene Bharti, Gründer und Vorsitzender von ARHT Media (WKN A2H8Y7) war
dementsprechend hoch erfreut:
‘Am 12. Mai 2017 hat ARHT einen wichtigen Meilenstein erreicht und die
erste holographische Pressekonferenz der Welt erfolgreich durchgeführt. Wir
schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Menschen überall in wichtigen
Bereichen wie Sport, Gesundheitswesen, Technologie, Gastgewerbe,
Transportwesen, Bildung und Einzelhandel Einfluss nehmen und mit Ihren
Zuhörern interagieren können.’
ARHT Media ist durchfinanziert – TOP Management mit CEO Larry O’Reilly
ARHT Media (WKN A2H8Y7) hat mit der erst kürzlich durchgeführten
Kapitalerhöhung nun 7,5 Mio. CAD Cash in der Kasse. Dies soll für die
weitere Expansion und die Produktion der vor kurzem vorgestellten Hard- und
Software genutzt werden. Bereits für 2019 erwartet ARHT Media einen Umsatz
von 36,5 Mio. CAD und ein EBITDA von 19,3 Mio. CAD.
Auch auf Management Ebene ist ARHT Media (WKN A2H8Y7) erst kürzlich ein
wahrer Coup gelungen. So konnte Larry O’Reilly als CEO gewonnen werden.
Larry O’Reilly ist schon seit über 22 Jahren in der Branche bei IMAX tätig
und führte IMAX von einem Unternehmen ohne Perspektive zum 3 Milliarden
Dollar Marktführer in Sachen 3D Projektion.
Durch den Gründer und Vorsitzenden Rene Bharti verfügt das Unternehmen über
Kontakte zu finanzkräftigen Investoren aber auch zu reichlich Prominenz aus
Film und Fernsehen. Die beiden Hauptsitze in Hollywood und Toronto stellen
auch die räumliche Nähe zu den beiden High-Society und Finanz- HotSpots
Nordamerikas her.
Daher ist es wie gesagt nicht verwunderlich, dass auch Hollywood Größen wie
Jason Bateman oder Michael Bublé mittlerweile im Beraterstab der ARHT Media
(WKN A2H8Y7) sitzen.
Fazit und Ausblick
ARHT Media (WKN A2H8Y7) ist unserer Meinung nach das einzige Unternehmen
weltweit, dass auf eine solch herausragende Technologie zurückgreifen kann.
Nicht nur, dass es möglich ist lebensechte und detaillierte Hologramme zu
erzeugen, nein man kann diese auch mehrfach per Liveübertragung rund um die
Welt schicken.
Zudem ist es den Hologrammen möglich, mit den Zuschauern oder Konsumenten
zu interagieren. Dies bietet gerade in der Konsumgüterindustrie
Möglichkeiten, die es zuvor so nicht gegeben hat. So kann ein Schaufenster
HumaGram genaue Analysen der Ihn betrachtenden Konsumenten in Echtzeit
durchführen und den Kunden sogar ansprechen. Alleine die
Einsatzmöglichkeiten in diesem Markt sind riesig.
Allein die Möglichkeit z. B. Pressekonferenzen live abzuhalten, mit dem
Gefühl, dass dort echte Personen auf dem Panel sitzen, ist ein wahrer Game-
Changer für Unternehmen, Vereine und öffentliche Institutionen.
Des Weiteren stimmen auch die Rahmenbedingungen der ARHT Media. So hat das
Unternehmen eine äußerst schlanke Aktienstruktur von gerade mal ca. 29 Mio.
ausstehenden Aktien. Die Bewertung von gerade einmal 30 Mio. CAD ist enorm
günstig und bietet großes Potential gerade mit dem Hinblick auf ein bereits
2019 erwartetes EBITDA von 19,3 Mio. CAD.
Zudem hat sich ARHT Media auch ein sensationelles Management Team unter der
Führung von Larry O’Reilly gesichert. Wir sind davon überzeugt, dass es
Larry O’Reilly mit seinem großen Netzwerk an Kontakten auch mit ARHT Media
gelingen wird ein Milliarden Dollar Unternehmen zu erschaffen.
Wir von Aktien.Diamonds glauben daher mit ARHT Media ein herausragendes,
junges Technologie Unternehmen gefunden zu haben und gehen von einer
positiven Entwicklung des Unternehmens und einer Neubewertung noch in
diesem Jahr aus. Für die kommenden Wochen erwarten wir zudem reichlich
Newsflow, in dem ARHT Media Investitionen und zukünftige Geschäftspartner
bekanntgeben könnte.
Rechtliche Hinweise/Disclaimer der First Marketing GmbH
Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit
der First Marketing GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur
Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar.
1. Allgemeine Angaben
Der ‘Aktien.Diamonds’ ist eine Marke der First Marketing GmbH, Botheplatz
34/1, 69126 Heidelberg, www.first-marketing.de, (‘First Marketing’). Die
First Marketing kann auch unter anderen Marken Veröffentlichungen
vornehmen.
Die First Marketing hat ihre Tätigkeit als Ersteller von
Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des
Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher
‘Finanzanalysen’) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(‘BaFin’) gemäß § 34c WpHG angezeigt. Die Pflichten der First Marketing
regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.
2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:
Die First Marketing erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und
Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen
eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die
First Marketing Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen
verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die
besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein
Interessenkonflikt der First Marketing. Dieser kann zunächst dadurch
begründet werden, dass die First Marketing im Interesse ihres Auftraggebers
ihre Ausführungen vornehmen könnte.
Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können
zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens
halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung
interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der
Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger
erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls
der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere
wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen
Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um
Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben
und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe
Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben.
First Marketing, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw.
Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind
können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an
dem Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird.
Dies ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine
Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft
werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert
werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann
zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen.
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und
Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU)
2016/958:
Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u.
a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche
Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen.
Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse
erstellende Unternehmen
* an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von
mehr als 5% hält,
* in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die
Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere
des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut,
* in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages
Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen
ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen
hervorging,
* mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der
Finanzanalyse getroffen hat,
* und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des analysierten
Unternehmens
* oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses
Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen
in Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von
Mandaten beim analysierten Unternehmen.
Die First Marketing GmbH verwendet für die Beschreibung der
Interessenskonflikte gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 folgende Keys:
Key 1: Das analysierte Unternehmen hat für die Erstellung dieser Studie
aktiv Informationen bereitgestellt.
Key 2: Diese Studie wurde vor Verteilung dem analysierten Unternehmen
zugeleitet und im Anschluss daran wurden Änderungen vorgenommen. Dem
analysierten Unternehmen wurde dabei kein Research-Bericht oder -Entwurf
zugeleitet, der bereits eine Anlageempfehlung oder ein Kursziel enthielt.
Key 5: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen
und/oder der Ersteller dieser Studie hat Aktien des analysierten
Unternehmens vor ihrem öffentlichen Angebot unentgeltlich oder zu einem
unter dem angegebenen Kursziel liegenden Preis erworben.
Key 11: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen
und/oder der Ersteller dieser Studie hält an dem analysierten Unternehmen
eine Nettoverkauf- oder -kaufposition, die die Schwelle von 0,5% des
gesamten emittierten Aktienkapitals des Unternehmens über- schreitet.
Übersicht über die bisherigen Anlageempfehlungen (12 Monate): Art der
Analyse: Datum: Kursziel/Aktueller Kurs :
Arht Media Erstempfehlung 02.03.2018 EUR 2,00/EUR 0,83
3. Wesentliche Informationsquellen, Hinweis auf zugrunde gelegte Angaben
und Prognosecharakter
Die Publikation der First Marketing, wie etwa Aktien.Diamonds oder andere
Publikationen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken des Lesers.
Bei der Erstellung der Informationen verwendet First Marketing
unterschiedliche Quellen, insbesondere auch die Angaben der Unternehmen,
andere öffentlich zugängliche Informationen (in- und ausländische Medien,
Zeitungen, Finanzmeldungen etc.) aber auch andere Quellen. First Marketing
verwendet nur Quellen, die zum Zeitpunkt der Erstellung für zuverlässig und
vertrauenswürdig gehalten worden sind. First Marketing und die von ihr zur
Erstellung der Publikation beschäftigten Personen verwenden größtmögliche
Sorgfalt darauf, dass die verwendeten und zugrundeliegenden Angaben soweit
wie möglich vollständig und sachlich zutreffend sind. Prognosen und
Einschätzungen werden entsprechend gekennzeichnet und formuliert. Es wird
bei Prognosen und Einschätzungen ebenfalls darauf geachtet, daß diese auf
sachlichen Grundlagen beruhen und realistisch sind. Trotzdem übernimmt
First Media keine Gewähr für Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und
Angemessenheit der dargestellten Sachverhalte.
4. Zusammenfassung der Bewertungsgrundlagen und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Unternehmen beruht auf der Grundlage einer quantitativen
Auswertung von Unternehmensberichten und Veröffentlichungen zu dem
Unternehmen sowie qualitativer Informationen, die für eine Einschätzung als
relevant angesehen werden können. Hierbei werden Faktoren, wie
Geschäftsprofil, Verschuldung, Kredite, Liquidität, Ertragskraft,
Geschäftsmodelle, Geschäftsgang und ähnlichen Faktoren.
Bei börsennotierten Unternehmen wird bei der Beurteilung auch die
sogenannte technische Analyse berücksichtigt.
5. Sensitivität der Bewertungsparameter – Änderungsmöglichkeit
Die Veröffentlichungen geben nur die Einschätzung und Meinung zum Zeitpunkt
der Erstellung an. Der Zeitpunkt der Erstellung wird in der
Veröffentlichung angegeben. Eine Pflicht zur Aktualisierung wird nicht
übernommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Veränderungen in den
verwendeten und zugrunde gelegten Angaben, Daten und Umstände erfolgen
können und solche Änderungen einen erheblichen Einfluss auf die
Einschätzungen des Unternehmens und seine Besprechung haben können.
6. Bedeutung der Empfehlungen
Die Aussagen und Meinungen der First Marketing in ihren Veröffentlichungen
können allenfalls ein Faktor im Rahmen einer Anlageentscheidung des Lesers
darstellen. Sie stellen ausdrücklich keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf
eines Wertpapiers dar. Ein Interessent sollte sich auch über andere Quellen
über das Unternehmen informieren. Insbesondere stellen die
Veröffentlichungen keine individuelle Empfehlung in Bezug auf den Leser
dar. Weder durch den Bezug der Veröffentlichungen, noch durch
ausgesprochene Empfehlungen oder wiedergegebenen Meinungen soll eine
Finanzdienstleistung des Lesers, insbesondere ein Anlageberatungs- oder
Anlagevermittlungsvertrag, mit der First Marketing oder dem jeweiligen
Verfasser begründet werden.
Die Beurteilungen wenden sich an spekulativ eingestellte Privatanleger,
aber auch institutionelle Anleger und professionelle Anleger. Leser sollten
über ein entsprechendes Risikokapital und zusätzliche Vermögenswerte sowie
einen Anlagehorizont von über fünf Jahren verfügen.
Im Rahmen der Veröffentlichungen bedeuten:
– Kaufen: Absolutes Aufwärtspotenzial von mehr als 10% innerhalb von
sechs Monaten
– Verkaufen: Absolutes Abwärtspotenzial von mehr als 10% innerhalb von
sechs Monaten
– Halten: Absolutes Potenzial zwischen -10% und +10% innerhalb von sechs
Monaten
7. Risikohinweise:
– Börsenanlagen und Anlagen in Unternehmen (Aktien) sind immer spekulativ
und beinhalten das Risiko des Totalverlustes.
– Dies gilt insbesondere in Bezug auf Anlagen in Unternehmen, die nicht
etabliert sind und/oder klein sind und keinen etablierten
Geschäftsbetrieb und Firmenvermögen haben.
– Aktienkurse können erheblich schwanken. Dies gilt insbesondere bei
Aktien, die nur über eine geringe Liquidität (Marktbreite) verfügen.
Hier können auch nur geringe Aufträge erheblichen Einfluß auf den
Aktienkurs haben.
– Bei Aktien in engen Märkten kann es auch dazu kommen, daß dort
überhaupt kein oder nur sehr geringer tatsächlicher Handel besteht und
veröffentlichte Kurse nicht auf einem tatsächliche Handel beruhen,
sondern nur von einem Börsenmakler gestellt worden sind.
– Ein Aktionär kann bei solchen Märkten nicht damit rechnen, daß er für
seine Aktien einen Käufer überhaupt und/oder zu angemessenen Preisen
findet.
– In solchen engen Märkten ist besteht eine sehr hohe Möglichkeit zur
Manipulation der Kurse und der Preise in solchen Märkten kommt es oft
auch zu erheblichen Preisschwankungen.
– Eine Investition in Wertpapiere mit geringer Liquidität, sowie
niedriger Börsenkapitalisierung ist daher höchst spekulativ und stellt
ein sehr hohes Risiko dar.
– Bei nicht börsennotierten Aktien und Papieren besteht kein geregelter
Markt und ein Verkauf (oder Verkauf) ist nicht oder nur auf
individueller Basis möglich.
8. Haftungsausschluss:
First Marketing übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von ihr
veröffentlichten Meinung und Einschätzung zu bestimmten Unternehmen. Sie
schuldet auch insbesondere keinen Erfolg sofern ein Leser aufgrund einer
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Ein Leser sollte grundsätzlich nur Risikokapital in Aktien, die durch First
Marketing vorgestellt werden, investieren, also Kapital mit dem er sich bei
einem negativen Verlauf einen Totalverlust leisten kann.
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Bei der Erstellung der Informationen verwendet First Marketing
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