Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
- WKN: 549309
- ISIN: DE0005493092
- Land: Deutschland
Unternehmensprofil
Die Gesellschaft geht zurück auf den am 19.12.1909 gegründeten Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund. Mit Beschlüssen der Mitgliederversammlungen des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund vom 28.11.1999 und 26.02.2000 wurde der gesamte bisherige steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb des professionellen Vereinsfußballs ausgegliedert und in die neu gegründete Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA eingebracht. Im Oktober 2000 vollzog Borussia Dortmund als erster Fußballclub in Deutschland den Gang an die Börse und ist heute im General Standard der Deutschen Börse AG gelistet. Bei der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Borussia Dortmund wurde Sorge getragen, dass eine enge − auch rechtliche − Verbindung zwischen Verein und Gesellschaft gewährleistet bleibt. Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA obliegen der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese GmbH wird wiederum durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke und Thomas Treß vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der BV. Borussia 09 e.V. Dortmund, der durch den Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten Dr. Reinhard Rauball, seinen Stellvertreter Gerd Pieper und den Schatzmeister Dr. Reinhold Lunow, vertreten wird. In der nachfolgenden Abbildung werden die Strukturen und Verantwortlichkeiten zwischen dem BV. Borussia 09 e.V. Dortmund, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH dargestellt.
Die Rechte und Pflichten des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsrates der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sind eingeschränkt. Ihm fehlt insbesondere die Personalkompetenz, d.h. die Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen. Der Aufsichtsrat ist auch nicht berechtigt, für die persönlich haftende Gesellschafterin eine Geschäftsordnung oder einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu erlassen. Derartige Rechte und Pflichten obliegen vielmehr den Gremien bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, namentlich dem dort eingerichteten Beirat und dem von ihm wiederum gebildeten Präsidialausschuss.
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