ARF Holding GmbH
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Nachricht vom 19.08.2010 | 16:20
Korrekturmeldung; <DE0006873805>
Zielgesellschaft: Synaxon AG; Bieter: ARF Holding GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Korrektur zur Veröffentlichung vom 10.8.2010 nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10
Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
ARF Holding GmbH
Flurstraße 9
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 37585
E-Mail: b.fortmeier@jofo.de
Zielgesellschaft:
Synaxon AG
Eckendorfer Straße 2 - 4
33609 Bielefeld
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 36014
Inhaberaktien: WKN 687380 / ISIN DE0006873805
Angaben der Bieterin:
Es wird richtig gestellt, dass die Bieterin am 06.8.2010 über die Börse
weitere Aktien zugekauft und dadurch am 10.8.2010 die Kontrolle gemäß § 35
Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Synaxon AG mit Sitz in Bielefeld
erlangt hat.
Die Bieterin hielt am 10.8.2010 unmittelbar 1.512.546 Stückaktien von
insgesamt 3.891.000 Aktien der Synaxon AG. Dies entspricht rd. 38,87 % der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Mit dem vorgenannten Aktienkauf durch die Bieterin hat auch folgende Person
infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs.
6 WpÜG am 10.8. 2010 mittelbar die Kontrolle über die Synaxon AG erlangt:
Bruno Fortmeier
Flurstraße 9
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Herr Bruno Fortmeier hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft;
ihm werden die Stimmrechte aus 1.512.546 Stückaktien der Bieterin
zugerechnet, dies entspricht 38,87 % der Stimmrechte an der
Zielgesellschaft.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher auch im Namen von Herrn Bruno Fortmeier.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf
den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Synaxon AG abgeben. Die
Angebotsunterlage wird im Internet unter www.arf-holding.de veröffentlicht.
Die ARF Holding GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die
aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Bruno Fortmeier
erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Synaxon AG veröffentlichen.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Synaxon AG. Inhabern
von Aktien der Synaxon AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Schloß Holte-Stukenbrock, den 19. August 2010
ARF Holding GmbH
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 19.08.2010
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