ARF Holding GmbH

Nachricht vom 10.08.2010 | 16:30

Kontrollerwerb; <DE0006873805>



Zielgesellschaft: Synaxon AG; Bieter: ARF Holding GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung über die Kontrollerlangung über die Synaxon AG nach § 35
Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG)

Bieterin:
ARF Holding GmbH
Flurstrasse 9
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 37585
Tel: + 49 (0) 5207 - 89 58 12
E-Mail: b.fortmeier@jofo.de

Zielgesellschaft:
Synaxon AG
Eckendorfer Straße 2 - 4
33609 Bielefeld
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 36014
Inhaberaktien: WKN 687380 / ISIN DE0006873805


Angaben der Bieterin:

Die Bieterin hat am 06. August 2010 durch den Zukauf weiterer Aktien die
Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Synaxon AG
mit Sitz in Bielefeld erlangt .

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 1.512.546 Stückaktien von insgesamt
3.891.000 Aktien der Synaxon AG. Dies entspricht rd. 38,87 % der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Synaxon AG durch die
Bieterin hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die
Synaxon AG erlangt:

Bruno Fortmeier
Flurstrasse 9
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Herr Bruno Fortmeier hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft;
ihm werden die Stimmrechte aus 1.512.546 Stückaktien der Bieterin
zugerechnet, dies entspricht 38,87 % der Stimmrechte an der
Zielgesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher auch im Namen von Herrn Bruno Fortmeier.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf
den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Synaxon AG abgeben. Die
Angebotsunterlage wird im Internet unter www.arf-holding.de veröffentlicht.

Die ARF Holding GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die
aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Bruno Fortmeier
erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Synaxon AG veröffentlichen.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Synaxon AG. Inhabern
von Aktien der Synaxon AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.

Schloß Holte-Stukenbrock, den 10. August 2010

ARF Holding GmbH

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 10.08.2010
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
inBerlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart

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