Nachricht vom 03.08.2011 | 15:07

Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2011 in Media Docks, Willy-Brandt-Allee 31a, Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

03.08.2011 / 15:07


Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft

Ahrensburg

ISIN: DE000A1E8G88/ DE000A1E8G70
Wertpapierkennnummer: A1E8G8/ A1E8G7

Bekanntmachung
Ergänzung der Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung
am 25. August 2011

(auf Verlangen der Großaktionärin LSF Irish Holdings III Limited, Dublin, Irland)

Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19. Juli 2011 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Vivanco Gruppe AG am 25. August 2011 um 10.00 Uhr in den Media Docks, Willy-Brandt-Allee 31a, 23554 Lübeck einberufen. Auf Verlangen der Großaktionärin LSF Irish Holdings III Limited, Dublin, Irland, wird gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung am 25. August 2011 unter Beibehaltung der Beschlussvorschläge zu den Wahlen der in der Hauptversammlungseinberufung genannten zwei Aufsichtsratsmitglieder zu Tagesordnungspunkt 5 'Wahl der Aufsichtsräte' um folgenden weiteren Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

'5. Wahl der Aufsichtsräte

Es soll wie folgt beschlossen werden:

(c)

Herr Michael Kolbeck (Senior Vice President der Lone Star Germany GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main), der mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. August 2011 aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, wird wieder in den Aufsichtsrat gewählt.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.'

Einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend soll die Wahl im Wege der Einzelwahl erfolgen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Nr. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG zur Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

(c)

Aufsichtsrat der Corealcredit Bank AG, Frankfurt am Main

Begründung des Antrags durch die LSF Irish Holdings III Limited, Dublin, Irland:

'Der von der Gesellschaft am 19. Juli 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen Tagesordnung für die Hauptversammlung am 25. August 2011 ist zu entnehmen, dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung keinen Vorschlag unterbereitet hat, einen Nachfolger für das mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. August 2011 ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats Michael Kolbeck zu wählen.

Zur Vermeidung einer Unterbesetzung und Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats oder einer gerichtlichen Bestellung eines dritten Aufsichtsratsmitglieds, schlagen wir daher vor, Herrn Michael Kolbeck wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Dieser Vorschlag soll keinen Gegenvorschlag zu den bereits vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen zwei Aufsichtsratskandidaten Herrn Wenyang Zhang und Frau Xiaolun Heijenga darstellen, sondern Herrn Michael Kolbeck als weiteren dritten Kandidaten benennen, um auf diese Weise einen ordnungsgemäß besetzten und beschlussfähigen Aufsichtsrat gewährleisten zu können.'

Die Ergänzung der Tagesordnung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

 

Ahrensburg, 1. August 2011

Vivanco Gruppe AG

Der Vorstand






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