VERBUND AG
- WKN: 877738
- ISIN: AT0000746409
- Land: Österreich
Nachricht vom 02.09.2010 | 18:08
VERBUND AG: Einberufung außerordentliche Hauptversammlung
VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.09.2010 18:08
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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VERBUND AG
Wien, FN 76023 z
E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung der
VERBUND AG
am Freitag, den 24. September 2010, um 11.00 Uhr,
im Haus der Industrie, Großer Festsaal, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4,
T a g e s o r d n u n g
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit
der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, dies jedoch
ausschließlich um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, sowie
entsprechende Ergänzung der Satzung in § 5.
-x-x-x-x-x-
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG zur Einsicht der
Aktionärinnen und Aktionäre ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit
ab 03. September 2010 am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Am Hof 6a,
Abteilung Corporate Affairs, auf:
- Bericht des Vorstandes über die Ermächtigung des Vorstandes, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates neue Aktien auszugeben unter Ausschluss
des Bezugsrechts, dies jedoch ausschließlich zum Zweck, um
Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zum einzigen
Tagesordnungspunkt
Die oben angeführten Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 AktG sind gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG ab 03.
September 2010 außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.verbund.at/hauptversammlung zugänglich.
Hinweis auf die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Gemäß § 109 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen
5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
spätestens 19 Tage vor der Hauptversammlung, somit am 05. September 2010,
der Gesellschaft zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionärinnen und Aktionäre seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
unten stehenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Derartige
Anträge müssen der Gesellschaft in Schriftform ausschließlich an folgende
Adresse zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Affairs, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien.
Gemäß § 110 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen
1 % des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am
7. Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 15. September 2010, der
Gesellschaft zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die unten stehenden Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft
in Textform ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Affairs, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 50313-153791
oder per E-Mail: hauptversammlung@verbund.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E- Mail anzuschließen ist.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
der Gesellschaft oder eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es bedarf
keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich
ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Teilnahmeberechtigung: Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach
der Eintragung im Aktienbuch und bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz
jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), somit am 14. September 2010, 24:00 Uhr (MESZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist
bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 21. September 2010,
24:00 Uhr (MESZ) zugehen muss.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft die schriftliche Bestätigung der Gesellschaft oder
eines Notars, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 21. September 2010, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen
muss.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der Gesellschaft
spätestens am 21. September 2010, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine
der folgenden Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Affairs, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
oder per E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3
zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), entgegengenommen werden.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Sie hat mindestens die in § 10a
Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, ggf. Register und Registernummer
bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des
Aktionärs,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14.
September 2010 beziehen. Depotbestätigungen werden in deutscher oder in
englischer Sprache entgegen genommen.
Namensaktien
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende
des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im
Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
hat dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär, die/den er
vertritt.
Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates können nicht als Bevollmächtigte einer Aktionärin oder eines
Aktionärs bestellt werden.
Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem/seinem Depotführenden
Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich
zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung der
Gesellschaft zukommen lässt.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.verbund.at/hauptversammlung zur Verfügung gestellte
Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 23. September 2010, 16.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an einer
der nachstehend genannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Affairs, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
oder per E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Vollmachtserklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
AktG entgegen § 10a Abs 2 zweiter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), entgegen
nimmt.
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei
der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106
Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft Euro 308.200.000,-- und ist in 151.018.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien und 157.182.000 auf Namen lautende Stückaktien
eingeteilt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme, jedoch mit folgender Maßgabe:
Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften
und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 %
beteiligt sind, das Stimmrecht jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit
5 % des Grundkapitals, sohin mit 15.410.000 Stimmen, beschränkt.
Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 24. September 2010 um 10.00
Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur
Identifikation vorzulegen.
Wien, im September 2010
Der Vorstand
02.09.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VERBUND AG
Am Hof 6A
1010 Wien
Österreich
Telefon: 0043-1-53113-52616
Fax: 0043-1-53113-52694
E-Mail: andreas.wollein@verbund.at
Internet: www.verbund.at
ISIN: AT0000746409
WKN: 877738
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, Hamburg, München,
Düsseldorf; Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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