Ultrasonic AG
Köln
- ISIN DE000A1KREX3 - - WKN A1KREX -
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 6. Juli 2012, um 10.00 Uhr, im Marriott Hotel Frankfurt, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ultrasonic AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011,
der Lageberichte der Ultrasonic AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte Konzernabschluss wurden durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Bestellung der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder erfolgte für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das am 31. Dezember 2011 endende Rumpfgeschäftsjahr beschließen wird. Somit endet das Mandat mit Beendigung
dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
| 1. |
Herrn Dr. Johannes Mauser, Rechtsanwalt (Einzelanwalt), geboren am 10. November 1960, wohnhaft in Stuttgart,
|
| 2. |
Herrn YANG Bin, Universitätsprofessor für Wirtschaft, geboren am 4. September 1962, wohnhaft in Xiamen, China,
|
| 3. |
Herrn WANG Jian Hui, Investmentberater, geboren am 3. Februar 1964, wohnhaft in Xiamen, China,
|
jeweils mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung erneut zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu bestellen. Die Bestellung
erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende
Geschäftsjahr beschließen wird.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 AktG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen,
die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 DCGK beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung
durchzuführen. Herr Dr. Mauser soll erneut als Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen werden.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung
festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt festgelegt:
| |
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Nettovergütung in Höhe von EUR 10.000,00, der stellvertretende Vorsitzende
des Aufsichtsrats in Höhe von EUR 12.000,00 und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von EUR 35.000,00.
|
|
| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte.
|
| 7. |
Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Stückaktien im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zur
Rundung der Aktienstückzahl zur Ermöglichung eines glatten Ausgabeverhältnisses für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
gemäß dem nächsten Tagesordnungspunkt und Änderung von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals).
Der Gesellschaft sind fünf eigene Aktien unentgeltlich überlassen worden. Dies eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit,
für die im Tagesordnungspunkt 8 vorgesehene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ein glattes und realisierbares Ausgabeverhältnis
vorzusehen. Aus diesem Grund soll das Grundkapital im vereinfachten Verfahren durch Einziehung von fünf Stückaktien gemäß
§ 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG herabgesetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a. |
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 10.655.000,00 eingeteilt in 10.655.000 Stückaktien wird im Wege des vereinfachten
Verfahrens durch Einziehung von 5 Stückaktien, die der Gesellschaft vom Aktionär biw Bank für Investments und Wertpapiere
AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG auf EUR 10.654.995,00 herabgesetzt. Die
Einziehung der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, bei der nachfolgend unter dem Tagesordnungspunkt 8 vorgesehenen Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln ein glattes Ausgabeverhältnis zu ermöglichen.
|
| b. |
§ 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird in Anpassung an die unter a) beschlossene Einziehung von
Aktien und die daraus folgende Änderung des Grundkapitals und der Zahl der Aktien wie folgt neu gefasst:
| |
'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 10.654.995,00. Es ist eingeteilt in 10.654.995 auf den Inhaber lautende Stückaktien.'
|
|
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses festzulegen.
|
| 8. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Änderung von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals).
Die Gesellschaft beabsichtigt, anstelle einer Dividendenausschüttung an die Aktionäre ein Konzept zu verwirklichen, durch
das die Aktionäre wirtschaftlich im Wesentlichen so gestellt werden, als wenn die Gesellschaft eine Dividende ausgeschüttet
hätte. Diesem Ziel dienen die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9.
Es sollen von der Gesellschaft nach Eintragung der im vorangehenden Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Kapitalherabsetzung
auf EUR 10.654.995,00 im Handelsregister im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln neue Stückaktien (nachfolgend
'rückkaufbare Aktien') im Verhältnis 13:1 ausgegeben werden. Für diese insgesamt 819.615 rückkaufbaren Aktien soll von der Gesellschaft ein öffentliches
Angebot an die Aktionäre zum Aktienrückkauf vorgelegt werden. Bei dem Umfang des vorgesehenen öffentlichen Angebots an die
Aktionäre ist zu berücksichtigen, dass Aktionäre mit Aktien über einen anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 8.200.000,00
gegenüber der Gesellschaft im Voraus rechtsverbindlich auf die Annahme des Angebots verzichtet haben.
Die neuen rückkaufbaren Aktien, die aus Gesellschaftsmitteln nach dem Verfahren gemäß §§ 207 ff. AktG ausgegeben werden, werden
Gegenstand eines öffentlichen Angebots der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung nach dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 9
zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft, das unmittelbar nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung veröffentlicht werden soll.
Die Gesellschaft beabsichtigt, das Konzept der rückkaufbaren Aktien unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit ausreichender
bilanzieller Rücklagen auch in den nächsten Jahren zu wiederholen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a. |
Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
(§§ 207 ff. AktG) von EUR 10.654.995,00 um EUR 819.615,00 auf EUR 11.474.610,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages
von EUR 819.615,00 der Kapitalrücklage. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss
der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
der Gesellschaft, Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, versehen. Die Kapitalerhöhung
wird durchgeführt durch Ausgabe von 819.615 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Gesellschaft
im Verhältnis 13:1 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres 2012 an gewinnbezugsberechtigt.
|
| b. |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen.
|
| c. |
§ 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird in Anpassung an die unter a) beschlossene Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln und die daraus folgende Erhöhung des Grundkapitals wie folgt neu gefasst:
| |
'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 11.474.610,00. Es ist eingeteilt in 11.474.610 auf den Inhaber lautende Stückaktien.'
|
|
Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über die Kapitalerhöhung und die Änderung der Satzung erst nach Eintragung der
Satzungsänderung auf Grund des Beschlusses zu dem vorangehenden Tagesordnungspunkt 7 und nur dann zur Eintragung im Handelsregister
anzumelden, wenn von der Hauptversammlung auch der Beschluss zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 9 gefasst worden ist.
|
| 9. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Erwerb eigener Aktien
Zur Umsetzung des im vorangehenden Tagesordnungspunkt 8 beschriebenen Konzepts soll die Gesellschaft von der Hauptversammlung
zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden, die auf Grund des Hauptversammlungsbeschlusses unter dem Tagesordnungspunkt 8
aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben werden. Bei der Erteilung der Ermächtigung an die Gesellschaft zum Erwerb der eigenen
Aktien im Wege des öffentlichen Angebots an die Aktionäre ist zu berücksichtigen, dass Aktionäre mit Aktien über einen anteiligen
Betrag am Grundkapital von rund EUR 8.200.000,00 gegenüber der Gesellschaft bereits im Voraus rechtsverbindlich ihren Verzicht
auf die Annahme des Angebots erklärt haben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dazu vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a. |
Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 27. September
2012 auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft bis zu einer Gesamtzahl von 190.000 Stückaktien zu erwerben.
Der Erwerb der Aktien erfolgt mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, das spätestens am 15.
September 2012 bekanntgemacht werden muss, und ist beschränkt auf die neuen Aktien, die auf Grund der von der Hauptversammlung
beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) ausgegeben wurden ('rückkaufbare Aktien'). Die Erwerbsbeschränkung
auf 190.000 rückkaufbare Aktien erfolgt, um dem wirtschaftlichen Ergebnis einer Dividendenausschüttung aus Sicht der Aktionäre
möglichst nahe zu kommen.
Der Kaufpreis für die zu erwerbenden Aktien darf bei dem öffentlichen Kaufangebot den volumengewichteten Mittelwert der Aktienkurse
der Ultrasonic-Aktie im Xetra-Handel an den letzten fünf Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht
mehr als 5 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 5 Prozent unterschreiten. Er darf darüber hinaus in keinem Fall mehr
als EUR 9,00 pro Aktie der Gesellschaft betragen.
|
| b. |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung
zurückerworben werden, neben der Veräußerung über die Börse auch einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung
der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auch auf einen Teil der erworbenen
Aktien beschränkt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um den auf die eingezogenen
Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen.
Die Einziehungsermächtigung kann sowohl in einem Betrag als auch in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden.
|
|
Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz (AktG):
| |
| |
Herr YANG Bin ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
|
| |
Gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat:
|
| |
Keine Angaben.
|
| |
Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien:
|
| |
Non-executive Director der China Xiniya Fashion Limited.
|
|
* * *
Teilnahme an der Hauptversammlung
Unterlagen
Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung, die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter
http://www.ultrasonic-ag.de/de/hauptversammlung.html zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 10.655.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung fünf eigene Aktien.
Stimmrechte aus diesen Aktien stehen ihr nicht zu.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft
anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB)
bis spätestens am Freitag, 29. Juni 2012, 24.00 Uhr, unter der Adresse
Ultrasonic AG c/o PR im Turm HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim oder per Telefax: +49 (0) 621 71 77 213 oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Freitag, den 15. Juni 2012, 00.00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft
bis spätestens Freitag, 29. Juni 2012, 24.00 Uhr unter der zuvor genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut,
eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre
unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.
Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit
§ 125 Abs. 5 AktG, gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst
dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer Vollmacht kann auch postalisch, per Telefax oder per E-Mail
an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden:
Ultrasonic AG c/o PR im Turm HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim oder Telefax unter: +49 (0) 621 71 77 213 oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn
Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis
führen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf
oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Mittwoch, den 4. Juli 2012, 24.00 Uhr postalisch,
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Ultrasonic AG c/o PR im Turm HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim oder Telefax unter: +49 (0) 621 71 77 213 oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Rechte der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung
nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis Dienstag, den 5. Juni 2012,
24.00 Uhr zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter folgender Adresse:
Ultrasonic AG c/o PR im Turm HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.ultrasonic-ag.de/de/hauptversammlung.html
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich
zu richten an:
Ultrasonic AG c/o PR im Turm HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim oder Telefax unter: +49 (0) 621 71 77 213 oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie
zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.ultrasonic-ag.de/de/hauptversammlung.html
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Donnerstag, den 21. Juni 2012, 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse, bzw. per
Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht
des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet unter http://www.ultrasonic-ag.de/de/hauptversammlung.html
zugänglich.
Köln, im Mai 2012
Ultrasonic AG
- Der Vorstand -
|