Nachricht vom 16.07.2010 | 15:33

Tantalus Rare Earths AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2010 in Hotel Intercontinental Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


Tantalus Rare Earths AG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tantalus Rare Earths AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2010 in Hotel Intercontinental Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

16.07.2010 15:33

Tantalus Rare Earths AG

Düsseldorf

WKN A0SMSL (A0YGFS)
ISIN DE000A0SMSL4 (DE000A0YGFS6)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

25. August 2010, 10.00 Uhr

im

Hotel
INTERCONTINENTAL FRANKFURT
Wilhelm-Leuschner-Straße 43
60329 Frankfurt

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung ein

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Berliner Allee 12, 40212 Düsseldorf eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 25. August 2010 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Aufstockung des Aufsichtsrates auf 6 Mitglieder und Änderung der Satzung

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll um drei weitere Mitglieder erweitert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

a)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht künftig aus 6 Mitgliedern.

b)

§ 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt gefasst:

§ 8 Zusammensetzung, Amtszeit, Verschwiegenheit
(1)

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs (6) Mitgliedern.

.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach § 95 AktG sowie § 8 I der Satzung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zusätzlich zu den amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern

a)

Herrn Ben Paton, Vermögensverwalter, wohnhaft: No 2, 59 Cornwall Gardens, London, SW7 4BE, Großbritannien

b)

Herrn Jack Lifton, Unternehmensberater, 31126 Country Bluff, Farmington Hills, MI 48331, USA

c)

Herrn Beniot Viollette, Geologe, wohnhaft: 504 Abelard Street, Ile des Soeurs, Verdun (Québec), H3E 1B6, Kanada

für die Amtszeit der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats, d.h. bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates beginnt mit der Eintragung der Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrates (TOP 4) im Handelsregister.

Herr Ben Paton ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:

Name der Gesellschaft Stellung
Mixfold Limited Geschäftsführer

Herr Jack Lifton ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:

Name der Gesellschaft Stellung
Jack Lifton LLC Geschäftsführer

Herr Beniot Viollette ist bisher in keiner Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.

6.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats der neuen Mitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die neu zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates eine Vergütung von jeweils EUR 5.000,00 zu beschließen:

Die Vergütung gilt jeweils für ein Geschäftsjahr der Gesellschaft und ist im darauffolgenden Jahr nach Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zur Zahlung fällig; für das Geschäftsjahr 2010 wird die Vergütung anteilig gezahlt. Die Vergütung bleibt - vorbehaltlich eines anderslautenden Beschlusses der Hauptversammlung - während der Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates unverändert.

Die Vergütung der amtierenden Aufsichtsräte bleibt unverändert.

7.

Beschlussfassung über den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrates wird von der Gesellschaft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O) abgeschlossen, die einen Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens und von höchstens dem Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vorsieht. Die Versicherungsprämie(n) trägt die Gesellschaft.

8.

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Anpassung an das ARUG (Einberufungsfrist und Teilnahme an der Hauptversammlung)

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) enthält unter anderem die Neufassung der gesetzlichen Fristen für die Einberufung und die Anmeldung zur Hauptversammlung. Aufgrund dieser gesetzlichen Neuregelungen sollen die entsprechenden Bestimmungen der Satzung geeignet angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

§ 14.3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

'(3)

Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften.'

b)

§ 15 der Satzung wird geändert und insgesamt (d.h. unter Fortfall des bisherigen Absatz 3) wie folgt neu gefasst:

'§ 15
Teilnahme an der Hauptversammlung
(1)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung zur Hauptversammlung bezeichneten Stelle anmelden.

(2)

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser besondere Nachweis des Anteilsbesitzes kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einladungsbekanntmachung hierfür mitgeteilten Adresse vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der Hauptversammlung zugehen.'

9.

Beschlussfassung über Änderung der Satzungsbestimmungen im Hinblick auf Informationen an die Aktionäre

Aufgrund der Gesetzesänderungen durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister- (EHUG) und das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) sind unter anderem verschiedene Bekanntmachungspflichten neu geregelt worden. Außerdem ist gemäß § 30b Absatz 3 WpHG eine Übermittlung von Informationen an Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft im Wege der Datenfernübertragung nur möglich, wenn die Hauptversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen, § 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

'§ 3
Bekanntmachungen
(1)

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger, soweit vom Gesetz nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.

(2)

Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können auch im Wege der Datenfernübertragung (insbesondere per E-Mail) übermittelt werden.'

10.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Treumerkur Dr. Schmidt und Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hofaue 37, 42103 Wuppertal zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

Anfragen und Anträge von Aktionären

Die in § 175 Abs. 2 AktG bezeichneten Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Berliner Allee 12, 40212 Düsseldorf sowie in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Bestellungen bitten wir zu richten an:

 

Tantalus Rare Earths AG
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel: 0049 (0) 211 - 52391 - 430
Fax: 0049 (0) 211 - 52391 - 200
info@tre-ag.com

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:

 

Tantalus Rare Earths AG
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel: 0049 (0) 211 - 52391 - 430
Fax: 0049 (0) 211 - 52391 - 200
info@tre-ag.com

Teilnahme an der Hauptversammlung
und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft (Tantalus Real Earths AG, Berliner Allee 12, 40212 Düsseldorf, Fax: 0049 (0) 211 - 52391 - 200) unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens sieben Tage vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können in Textform mit den an die Aktionäre versandten Eintrittskarten bevollmächtigt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär auf dem Vollmachtsformular erteilten Weisungen aus. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Hinweisen auf den Eintrittskarten, die den Aktionären übersandt werden.

 

Düsseldorf, im Juli 2010

Tantalus Real Earths AG

Der Vorstand






16.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



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