Tantalus Rare Earths AG
Düsseldorf
WKN A0SMSL (A0YGFS) ISIN DE000A0SMSL4 (DE000A0YGFS6)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
25. August 2010, 10.00 Uhr
im
Hotel INTERCONTINENTAL FRANKFURT Wilhelm-Leuschner-Straße
43 60329 Frankfurt
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein
TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft
zum 31.12.2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen
können von der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Berliner Allee 12, 40212 Düsseldorf eingesehen werden.
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 25. August 2010
zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Aufsichtsrat und
Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009 Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Aufstockung des Aufsichtsrates
auf 6 Mitglieder und Änderung der Satzung
Der Aufsichtsrat
der Gesellschaft soll um drei weitere Mitglieder erweitert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
| a) |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht künftig aus 6 Mitgliedern.
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| b) |
§ 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt gefasst:
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§ 8 Zusammensetzung, Amtszeit, Verschwiegenheit
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| (1) |
Der Aufsichtsrat besteht aus sechs (6) Mitgliedern.
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.
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| 5. |
Wahl zum Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des
Aufsichtsrates richtet sich nach § 95 AktG sowie § 8 I der Satzung.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zusätzlich
zu den amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern
| a) |
Herrn Ben Paton, Vermögensverwalter, wohnhaft: No 2, 59 Cornwall
Gardens, London, SW7 4BE, Großbritannien
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| b) |
Herrn Jack Lifton, Unternehmensberater, 31126 Country Bluff,
Farmington Hills, MI 48331, USA
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| c) |
Herrn Beniot Viollette, Geologe, wohnhaft: 504 Abelard Street,
Ile des Soeurs, Verdun (Québec), H3E 1B6, Kanada
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für die Amtszeit der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats, d.h.
bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates beginnt
mit der Eintragung der Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrates
(TOP 4) im Handelsregister.
Herr Ben Paton ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften
Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:
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Name der Gesellschaft
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Stellung
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| Mixfold Limited |
Geschäftsführer |
Herr Jack Lifton ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften
Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:
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Name der Gesellschaft
|
Stellung
|
| Jack Lifton LLC |
Geschäftsführer |
Herr Beniot Viollette ist bisher in keiner Gesellschaft Mitglied
eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats der
neuen Mitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die
neu zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates eine Vergütung von
jeweils EUR 5.000,00 zu beschließen:
Die Vergütung gilt jeweils für ein Geschäftsjahr der Gesellschaft
und ist im darauffolgenden Jahr nach Feststellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr zur Zahlung fällig; für das Geschäftsjahr 2010
wird die Vergütung anteilig gezahlt. Die Vergütung bleibt - vorbehaltlich
eines anderslautenden Beschlusses der Hauptversammlung - während der
Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates unverändert.
Die Vergütung der amtierenden Aufsichtsräte bleibt unverändert.
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| 7. |
Beschlussfassung über den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrates wird von der Gesellschaft
eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O) abgeschlossen,
die einen Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens und von höchstens
dem Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds
vorsieht. Die Versicherungsprämie(n) trägt die Gesellschaft.
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| 8. |
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Anpassung
an das ARUG (Einberufungsfrist und Teilnahme an der Hauptversammlung)
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
enthält unter anderem die Neufassung der gesetzlichen Fristen für
die Einberufung und die Anmeldung zur Hauptversammlung. Aufgrund dieser
gesetzlichen Neuregelungen sollen die entsprechenden Bestimmungen
der Satzung geeignet angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
§ 14.3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
| '(3) |
Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften.'
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| b) |
§ 15 der Satzung wird geändert und insgesamt (d.h. unter Fortfall
des bisherigen Absatz 3) wie folgt neu gefasst:
'§ 15
Teilnahme an der Hauptversammlung
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| (1) |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der Hauptversammlung bei
der Gesellschaft oder einer in der Einladung zur Hauptversammlung
bezeichneten Stelle anmelden.
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| (2) |
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.
Dieser besondere Nachweis des Anteilsbesitzes kann in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den gesetzlich bestimmten
Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft
unter der in der Einladungsbekanntmachung hierfür mitgeteilten Adresse
vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der Hauptversammlung
zugehen.'
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| 9. |
Beschlussfassung über Änderung der Satzungsbestimmungen
im Hinblick auf Informationen an die Aktionäre
Aufgrund
der Gesetzesänderungen durch das Gesetz über elektronische Handelsregister
und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister- (EHUG)
und das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) sind unter anderem
verschiedene Bekanntmachungspflichten neu geregelt worden. Außerdem
ist gemäß § 30b Absatz 3 WpHG eine Übermittlung von Informationen
an Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft im Wege der Datenfernübertragung
nur möglich, wenn die Hauptversammlung einen entsprechenden Beschluss
gefasst hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen,
§ 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
| (1) |
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen
Bundesanzeiger, soweit vom Gesetz nicht eine andere Bekanntmachungsform
vorgeschrieben ist.
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| (2) |
Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der
Gesellschaft können auch im Wege der Datenfernübertragung (insbesondere
per E-Mail) übermittelt werden.'
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| 10. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Treumerkur Dr. Schmidt
und Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hofaue 37, 42103
Wuppertal zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
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Anfragen und Anträge von Aktionären
Die in § 175 Abs. 2 AktG bezeichneten Unterlagen liegen vom Tage
der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Berliner Allee 12, 40212 Düsseldorf sowie in der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese
Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Bestellungen
bitten wir zu richten an:
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Tantalus Rare Earths AG Berliner Allee 12 40212
Düsseldorf Tel: 0049 (0) 211 - 52391 - 430 Fax: 0049 (0)
211 - 52391 - 200 info@tre-ag.com
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Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind
ausschließlich zu richten an:
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Tantalus Rare Earths AG Berliner Allee 12 40212
Düsseldorf Tel: 0049 (0) 211 - 52391 - 430 Fax: 0049 (0)
211 - 52391 - 200 info@tre-ag.com
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Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft (Tantalus Real Earths AG, Berliner Allee
12, 40212 Düsseldorf, Fax: 0049 (0) 211 - 52391 - 200) unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens
sieben Tage vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform in deutscher
oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
beziehen und der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor dem Tag
der Hauptversammlung zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis
des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus; der
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis
des Aktienbesitzes erbracht hat.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären
an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft können in Textform mit den an die Aktionäre versandten
Eintrittskarten bevollmächtigt werden. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage
der vom Aktionär auf dem Vollmachtsformular erteilten Weisungen aus.
Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Hinweisen auf den Eintrittskarten,
die den Aktionären übersandt werden.
Düsseldorf, im Juli 2010
Tantalus Real Earths AG
Der Vorstand
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