Nachricht vom 07.05.2012 | 15:12

Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Heilbronn, Allee 28, Konzert- und Kongresszentrum Harmonie mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

07.05.2012 / 15:12


Salzgrund 67
74076 Heilbronn

Wertpapierkennnummer 734660
ISIN: DE 000 734660 3

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der

 

am 26. Juni 2012 um 10.30 Uhr im Theodor-Heuss-Saal des Konzert- und Kongresszentrums 'Harmonie', Allee 28, in 74072 Heilbronn

stattfindenden 41. ordentlichen Hauptversammlung der SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE Aktiengesellschaft, Heilbronn.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE AG und den Konzern der SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE, des Berichts des Aufsichtsrats sowie der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2011

Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter www.salzwerke/investorrelations/hauptversammlung zur Verfügung. Sie liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE AG für das Geschäftsjahr 2011 von 8.202.041,94 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,75 EUR je Stückaktie 7.880.625,00 EUR
Einstellung in Gewinnrücklagen -
Gewinnvortrag 321.416,94 EUR
Bilanzgewinn 8.202.041,94 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,

BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 sowie

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2012 zu bestellen.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96, 101 Aktiengesetz und § 4 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG) in Verbindung mit § 9 unserer Satzung aus acht von der Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeiten der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Damen bzw. Herren mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Klaus Hackert,
Stadtrat, Gas- u. Wasserinstallateurmeister, Heilbronn

Mitglied des Aufsichtsrats:
Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbH, Heilbronn

Helmut Himmelsbach,
Oberbürgermeister, Heilbronn

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH, Heilbronn
SLK-Kliniken Heilbronn GmbH, Heilbronn
Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Heilbronn
Südsalz GmbH, Bad Reichenhall

Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats:
Kreissparkasse Heilbronn, Heilbronn

2. stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Württembergische Gemeinde-Versicherungs a.G., Stuttgart

Mitglied des Aufsichtsrats:
EnBW Regional AG, Stuttgart
Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart
WGV Holding AG, Ravensburg
WGV Schwäbische Lebensversicherung AG, Stuttgart
ZEAG Energie AG, Heilbronn

Helmfried Meinel,
Ministerialdirektor, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart

Stv. Mitglied des Verwaltungsrats:
L-Bank Baden-Württemberg, Karlsruhe

Mitglied des Aufsichtsrats:
Südsalz GmbH, Bad Reichenhall

Sibylle Mösse-Hagen,
Stadträtin, Prokuristin, Heilbronn

Stv. Vorsitzende des Aufsichtsrats:
Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbH, Heilbronn

Mitglied des Aufsichtsrats:
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Heilbronn

Stv. Mitglied des Aufsichtsrats:
Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH, Heilbronn
SLK-Kliniken Heilbronn GmbH, Heilbronn
Stadtwerke Heilbronn GmbH, Heilbronn

Ingo Rust MdL,
Staatssekretär, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Abstatt

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Baden-Württembergische Spielbanken Managementgesellschaft mbH, Baden-Baden
Landesmesse Stuttgart GmbH, Stuttgart
Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH, Mannheim
Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Stuttgart

Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Südsalz GmbH, Bad Reichenhall

Stv. Mitglied des Verwaltungsrats:
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, Anstalt des öffentlichen Rechts, Karlsruhe

Mitglied des Aufsichtsrats:
Badische Staatsbrauerei Rothaus AG, Grafenhausen-Rothaus
Flughafen Stuttgart GmbH, Stuttgart
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Stuttgart

Eugen Schlachter,
Sprecher des Vorstands der Raiffeisenbank Dellmensingen eG, Erbach

Mitglied des Verbandsrats:
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V., Karlsruhe
Bundesverband der deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken e. V., Berlin

Norbert Schmitt,
Leitender Ministerialrat, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Reutlingen

Mitglied des Aufsichtsrats:
Badische Staatsbrauerei Rothaus AG, Grafenhausen-Rothaus

Mitglied des Verwaltungsrats:
Hafenverwaltung Kehl, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kehl

Alexander Throm MdL,
Stadtrat, Rechtsanwalt, Heilbronn

Mitglied des Aufsichtsrats:
Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbH, Heilbronn
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Heilbronn

Mitglied der Trägerversammlung:
Kreissparkasse Heilbronn, Heilbronn

Folgende Arbeitnehmervertreter wurden durch die Belegschaft als Aufsichtsratsmitglieder gewählt:

Andreas Klose,
Bezirksleiter IG BCE, Kornwestheim, Sulzfeld

Robert Osterholzer,
Elektroanlageninstallateur, Sicherheitskoordinator, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Südsalz GmbH, Bad Reichenhall, Bad Reichenhall

Mitglied des Aufsichtsrats:
Südsalz GmbH, Bad Reichenhall

Karl-Heinz Rupp,
Fördermaschinist, Konzernbetriebsratsvorsitzender, Bad Friedrichshall

Rainer Schleyer,
Bergmann, Hauer, Stv. Betriebsratsvorsitzender, Bad Rappenau

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 5. Juni 2012, 0.00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen. Hinsichtlich solcher Aktien, die zum Nachweisstichtag nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann die vorgenannte Bescheinigung auch von der Gesellschaft, von einem deutschen Notar sowie von einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 19. Juni 2012, 24.00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

Südwestdeutsche Salzwerke AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 127 79256
oder per E-Mail unter: HV-Anmeldung@lbbw.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten sowie ein Vollmachts- und Weisungsformular für die Hauptversammlung nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen übersandt. Die Vollmachts- und Weisungsformulare nebst weiteren Erläuterungen dazu sind auch über die Internetseite www.salzwerke/investorrelations/hauptversammlung zugänglich.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat; Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären ferner an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur dann zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt; zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen sie keine Weisungen entgegen.

Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:

Südwestdeutsche Salzwerke AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: +49 (0) 7142 78866755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.30 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Konzert- und Kongresszentrum 'Harmonie', Allee 28, 74072 Heilbronn, zur Verfügung.
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 25. Juni 2012, 24.00 Uhr, möglich; am Tag der Hauptversammlung selbst steht dafür ab 9.30 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Konzert- und Kongresszentrum 'Harmonie', Allee 28, 74072 Heilbronn, zur Verfügung.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 26. Mai 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens dem 26. März 2012, 0.00 Uhr, Inhaber der Aktien sind.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre der Gesellschaft können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu richten:

Südwestdeutsche Salzwerke AG
Investor Relations
Salzgrund 67
74076 Heilbronn
Telefax: +49 (0) 7131 17 90 71
E-Mail: info@salzwerke.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 11. Juni 2012, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.salzwerke/investorrelations/hauptversammlung zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall,

*

soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde,

*

wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,

*

wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält,

*

wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist,

*

wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat,

*

wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder

*

wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.

Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.

Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 AktG).

Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, bei den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthalten. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie keine Angaben zu der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht des Aktionärs

Jedem Aktionär der Gesellschaft ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 27.000.000,00 EUR und ist in 10.507.500 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung können im Internet unter www.salzwerke/investorrelations/hauptversammlung eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.

Dort werden nach Abschluss der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

 

Heilbronn, im Mai 2012

SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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168407  07.05.2012