STADA Arzneimittel AG
Bad Vilbel
WKN 725180 ISIN DE0007251803 Junge Aktien: WKN A1E8M8 ISIN DE000A1E8M80
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2012 um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress Center Messe Frankfurt, Congress Ebene C2, Saal Harmonie, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main ein.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts
und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz
4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 22. März 2012 gebilligt. Damit
ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen,
ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
Folgende Unterlagen werden den Aktionären ab der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.stada.de/hv2012 zugänglich
gemacht sowie ferner auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt:
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Festgestellter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 der STADA Arzneimittel AG
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Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 der STADA Arzneimittel AG
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Gebilligter Konzernabschluss des STADA-Konzerns für das Geschäftsjahr 2011
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Konzernlagebericht des STADA-Konzerns für das Geschäftsjahr 2011
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
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Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
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Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5 HGB und nach § 315 Absatz 4 HGB
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Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 23.316.623,53 wie folgt
zu verwenden:
| 1. |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,37 je dividendenberechtigter Aktie (bei 58.870.907 dividendenberechtigten Aktien) |
EUR |
21.782.235,59 |
| 2. |
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
1.534.387,94 |
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Bilanzgewinn |
EUR |
23.316.623,53 |
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Die Dividende wird am 31. Mai 2012 ausgezahlt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt für die Aktionäre, die ihre Aktien in
Eigenverwahrung haben, gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 19.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 153.312.848; es ist
eingeteilt in 58.966.480 Stück vinkulierte Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
EUR 2,60 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 95.453 eigene Aktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 58.871.027 Stücke.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und ihre Teilnahme bis spätestens
23. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse anmelden:
STADA Arzneimittel AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89/21027288
Die Anmeldung kann bis spätestens 23. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ) auch auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der
Gesellschaft unter www.stada.de/hv2012 angebotenen Internetformulars oder per E-Mail unter hv2012@stada.de erfolgen. Die individuellen
Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung
übersandt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen
ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl des einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechts
ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen
werden die in der Zeit vom 24. Mai 2012 bis einschließlich 30. Mai 2012 von den Banken eingestellten Anträge auf Umschreibung
erst nach der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft registriert.
Wir benötigen Ihre Anmeldung termingerecht, damit wir die zur Ausübung des Stimmrechts erforderliche Eintrittskarte rechtzeitig
ausstellen können. Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung wird eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt und
Ihnen übersandt. Die Eintrittskarte wird vor Beginn der Hauptversammlung am Saaleingang gegen einen Stimmkartenblock ausgetauscht.
Die Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung
wird die Gesellschaft allen Aktionären unaufgefordert übersenden, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen
dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind,
nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Ihnen mit dem Einladungsschreiben
übersandten 'Anmeldebogen zur Hauptversammlung 2012' benutzen. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht
ausstellen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular ist im Internet unter www.stada.de/hv2012 zu finden und wird den Aktionären
auf Wunsch übermittelt.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars
unter www.stada.de/hv2012 oder an die E-Mail: hv2012@stada.de elektronisch übermittelt werden. Die individuellen Zugangsdaten
zur Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung
übersandt.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Absatz 8 AktG die Regelungen des § 135
Absatz 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 AktG bezeichneten Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß
gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz
Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Absatz 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wieder an, sich durch den Stimmrechtsvertreter oder ein Beiratsmitglied
der Gesellschaft vertreten zu lassen. Satzungsgemäße Aufgabe des Beirats ist es unter anderem, den Aktionären, die ihre Rechte
in der Hauptversammlung nicht persönlich auszuüben wünschen, als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung zur Verfügung zu
stehen. Dem Stimmrechtsvertreter oder Beiratsmitglied müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter oder das Beiratsmitglied für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme
enthalten. Bei etwaigen Sonderabstimmungen über Anträge, die vor oder im Verlauf der Hauptversammlung gestellt werden, wird
der Stimmrechtsvertreter oder das Beiratsmitglied nicht an der Abstimmung teilnehmen, sofern nicht eine ausdrückliche Weisung
für diese Fälle erteilt wurde. Der Stimmrechtsvertreter und die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Beiratsmitglieder können
in Textform unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben übersandten 'Anmeldebogen zur Hauptversammlung
2012' vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars, unter Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars unter www.stada.de/hv2012
oder an die E-Mail: hv2012@stada.de erteilt werden. In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft oder die Beiratsmitglieder müssen bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse eingegangen sein:
STADA Arzneimittel AG Rechtsabteilung Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland Fax: +49 (0) 6101/65295 E-Mail: hv2012@stada.de
Rechte der Aktionäre
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an folgende Adresse der
Gesellschaft zu richten:
STADA Arzneimittel AG Vorstand Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 29. April 2012, 24.00 Uhr (MESZ) zugehen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
STADA Arzneimittel AG Rechtsabteilung Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland Fax: +49 (0) 6101/65295 E-Mail: hv2012@stada.de
Anträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 15. Mai 2012, 24.00 Uhr
(MESZ) unter dieser Adresse eingehen, werden den Aktionären unter den Voraussetzungen des § 126 AktG im Internet auf der Webseite
www.stada.de/hv2012 nebst einer Begründung und eventueller Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsverlangen erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden
sich unter der Internetseite www.stada.de/hv2012.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären der Gesellschaft werden die Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse www.stada.de/hv2012 zugänglich gemacht.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 20. April 2012 veröffentlicht.
Bad Vilbel, im April 2012
STADA Arzneimittel AG
Der Vorstand
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