Nachricht vom 05.04.2012 | 15:14

SolarWorld Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


SolarWorld Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

05.04.2012 / 15:14


SolarWorld AG

Bonn

WKN 510840
ISIN DE0005108401

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld AG,
die am Donnerstag, 24. Mai 2012, um 11.00 Uhr
im 'World Conference Center Bonn (WCCB)'/Plenarsaal,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn,
stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 289a, § 315 Abs. 4 HGB

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.solarworld.de/hv2012 und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, SolarWorld AG, Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2011 in Höhe von 10.054.800,00 EUR wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 9 Eurocent je dividendenberechtigter Stückaktie: 9.971.585,37 EUR
b) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gem. § 58 Abs. 3 AktG: 83.214,63 EUR

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 9 Eurocent je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 25. Mai 2012.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

 

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 111.720.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 924.607 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 110.795.393.

Teilnahmebedingungen

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 9 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Kreditinstitut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:

SolarWorld AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69/12012-86045
E-Mail: wp.hv@xchanging.com

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 3. Mai 2012, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2012, 24.00 Uhr zugehen. Der Nachweis kann nur erfolgen, wenn die Aktien zum Nachweisstichtag auch in dem Depot des Aktionärs eingebucht wurden. Zur Anmeldung und zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt die Textform (§ 126b BGB). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Kreditinstitut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Kreditinstitut vorgenommen.

Ausübung des Stimmrechts

 

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können die Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst ausüben.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut und eine Vereinigung von Aktionären oder einem sonstigen Dritten ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch dann sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Formular gem. § 30a Abs. 1 Nr. 5 des WpHG für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt die Textform. Bei Bevollmächtigungen von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:

SolarWorld AG
Abteilung Investor Relations/ Hauptversammlung
Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn
Telefax: +49 (0) 228/55920-9470
E-Mail: hv@solarworld.de

Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab 10.00 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im 'World Conference Center Bonn (WCCB)', Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, zur Verfügung.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter vollständig ausgefüllt an die Adresse der

SolarWorld AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25, 86937 Scheuring
Telefax: +49 (0) 8195/9989-664

E-Mail: solarworld2012@itteb.de

bis zum 22. Mai 2012 dort eingehend zu übersenden.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen ferner schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 22. Mai 2012 unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:

 

SolarWorld AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25, 86937 Scheuring
Telefax: +49 (0) 8195/9989-664
E-Mail: solarworld2012@itteb.de

 

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmacht- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre, die sich gem. § 9 der Satzung angemeldet haben, zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.solarworld.de/hv2012 einsehbar.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gem. § 122 Abs. 2 AktG

 

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (5.586.000,00 EUR) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss unter der bei 'Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 und 127 AktG' angegebenen Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2012 zugegangen sein.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 3 Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

Bekanntzumachende Ergänzungen zur Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.solarworld.de/hv2012 bekannt gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 und 127 AktG

 

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf dem Postweg an die nachstehende Adresse oder per Telefax an die nachstehende Faxnummer zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:

SolarWorld AG
Abteilung Investor Relations/Hauptversammlung
Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn
Telefax: +49 (0) 228/55920-9470
E-Mail: hv@solarworld.de

Fristgerecht bis zum 9. Mai 2012 unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingegangene, zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.solarworld.de/hv2012 zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 9. Mai 2012 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht des Aktionärs gem. § 131 Abs. 1 AktG

 

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

 

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktien werden dadurch nicht blockiert. Aktionäre können deshalb weiterhin über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Veröffentlichung auf der Internetseite

 

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.solarworld.de/hv2012 zur Verfügung. Die Einberufung ist am 5. April 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.

 

Bonn, im April 2012

SolarWorld AG

Der Vorstand

Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender

Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke, Vorstand Finanzen

Dipl.-Ing. Boris Klebensberger, Vorstand Operatives Geschäft

Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn, Vorstand Vertrieb

RAin Colette Rückert-Hennen, Vorstand Personal und Marke






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164135  05.04.2012