SolarWorld AG
Bonn
WKN 510840 ISIN DE0005108401
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld AG, die am Donnerstag, 24. Mai 2012, um 11.00 Uhr im 'World Conference Center Bonn (WCCB)'/Plenarsaal, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, stattfindet.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
zum 31.12.2011 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 289a, § 315 Abs. 4 HGB
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.solarworld.de/hv2012 und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft,
SolarWorld AG, Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits
festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2011 in Höhe von 10.054.800,00 EUR wie
folgt zu verwenden:
| a) |
Ausschüttung einer Dividende von 9 Eurocent je dividendenberechtigter Stückaktie: |
9.971.585,37 EUR |
| b) |
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gem. § 58 Abs. 3 AktG: |
83.214,63 EUR |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gem. § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem
Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 9 Eurocent je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 25. Mai 2012.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2012 zu wählen.
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Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 111.720.000 nennwertlose Stückaktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 924.607 eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 110.795.393.
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Teilnahmebedingungen
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 9 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Kreditinstitut in Textform erstellten
besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
SolarWorld AG
c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69/12012-86045 E-Mail: wp.hv@xchanging.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 3. Mai 2012,
0.00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2012, 24.00 Uhr zugehen. Der
Nachweis kann nur erfolgen, wenn die Aktien zum Nachweisstichtag auch in dem Depot des Aktionärs eingebucht wurden. Zur Anmeldung
und zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt die Textform (§ 126b BGB). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Kreditinstitut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung
und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Kreditinstitut
vorgenommen.
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Ausübung des Stimmrechts
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Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können die Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst ausüben.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut und eine Vereinigung von Aktionären oder einem
sonstigen Dritten ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch dann sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Ein Formular gem. § 30a Abs. 1 Nr. 5 des WpHG für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Für die Erteilung der Vollmacht,
ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt die Textform. Bei Bevollmächtigungen
von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
SolarWorld AG
Abteilung Investor Relations/ Hauptversammlung Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn Telefax: +49 (0) 228/55920-9470 E-Mail: hv@solarworld.de
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab 10.00 Uhr bis kurz vor Beginn
der Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im 'World Conference Center Bonn (WCCB)', Platz
der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, zur Verfügung.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter vollständig ausgefüllt an die Adresse der
SolarWorld AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25, 86937 Scheuring Telefax: +49 (0) 8195/9989-664
E-Mail: solarworld2012@itteb.de
bis zum 22. Mai 2012 dort eingehend zu übersenden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an
der Abstimmung teilnehmen.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen ferner schriftlich oder im
Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung.
Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 22. Mai 2012 unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen
sein:
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SolarWorld AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25, 86937 Scheuring Telefax: +49 (0) 8195/9989-664 E-Mail: solarworld2012@itteb.de
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Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmacht- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre,
die sich gem. § 9 der Satzung angemeldet haben, zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind
auch im Internet unter www.solarworld.de/hv2012 einsehbar.
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gem. § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (5.586.000,00 EUR) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00
EUR erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss unter der bei 'Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 und 127 AktG' angegebenen
Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2012 zugegangen sein.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich
angeordneten Mindestbesitzzeit von 3 Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind
und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen zur Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse www.solarworld.de/hv2012 bekannt gemacht.
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Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 und 127 AktG
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Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf dem Postweg an die nachstehende Adresse oder per Telefax an die nachstehende Faxnummer
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:
SolarWorld AG
Abteilung Investor Relations/Hauptversammlung Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn Telefax: +49 (0) 228/55920-9470 E-Mail: hv@solarworld.de
Fristgerecht bis zum 9. Mai 2012 unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingegangene, zugänglich zu machende Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.solarworld.de/hv2012 zugänglich gemacht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 9. Mai 2012 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
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Auskunftsrecht des Aktionärs gem. § 131 Abs. 1 AktG
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Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich sind und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
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Freie Verfügbarkeit der Aktien
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Zur Hauptversammlung angemeldete Aktien werden dadurch nicht blockiert. Aktionäre können deshalb weiterhin über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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Veröffentlichung auf der Internetseite
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Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.solarworld.de/hv2012 zur Verfügung. Die Einberufung ist am 5.
April 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
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Bonn, im April 2012
SolarWorld AG
Der Vorstand
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender
Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke, Vorstand Finanzen
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger, Vorstand Operatives Geschäft
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn, Vorstand Vertrieb
RAin Colette Rückert-Hennen, Vorstand Personal und Marke
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