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Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Mitbestimmungsgesetz und
besteht aus 12 Mitgliedern, von denen 6 von den Arbeitnehmern und 6 von den Aktionären gewählt werden.
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Dr. h.c. Walther Zügel hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 24.02.2012 mit Wirkung
zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb der Hauptversammlung die
Neuwahl eines Anteilseignervertreters für den ausscheidenden Herrn Zügel vor. Die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre werden
von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Hans-Jürgen Thaus, Abensberg, vormals stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der KRONES AG, Neutraubling, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2012 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013.
Herr Thaus ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg, (gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat) und
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Vorsitzender des Beirats der Kurtz Holding GmbH & Co. KG, Kreuzwertheim, (vergleichbares inländisches Kontrollgremium).
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Der Nachweis ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu führen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 28. März
2012 (d.h. 28. März 2012, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt
ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen
oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts.
Der Nachweis muss bei der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens
am
Mittwoch, 11. April 2012, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse eingehen:
Schuler Aktiengesellschaft, c/o Landesbank Baden-Württemberg, Hauptversammlungen 4027H, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, oder an folgende Telefax-Nr.: 0711-12779256 oder an folgende E-Mail-Adresse: hv-anmeldung@LBBW.de gesandt werden (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail
ist für die Zwecke der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend).
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.schulergroup.com abgerufen oder
bei der Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Bahnhofstraße 41, 73033 Göppingen, Telefax-Nr. 07161-66850, kostenlos
angefordert werden.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung:
Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Bahnhofstraße 41, 73033 Göppingen, Telefax-Nr. 07161-66850, E-Mail: ir@schulergroup.com.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten
sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem
bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird dem Aktionär zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.schulergroup.com abgerufen oder
bei der Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Bahnhofstraße 41, 73033 Göppingen, Telefax-Nr. 07161-66850, kostenlos
angefordert werden.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weitere Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Daneben bieten wir in der Hauptversammlung erschienenen oder vertretenen Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 77.196.168,40 und ist in 29.690.834 Stamm-Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt.
Jede Stamm-Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 29.690.834.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das
Verlangen muss bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am Sonntag, 18. März 2012, 24:00 Uhr, schriftlich
eingehen:
Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 1222, 73012 Göppingen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
Adresse spätestens am Dienstag, 3. April 2012, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
spätestens am Dienstag, 3. April 2012, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.schulergroup.com zugänglich machen,
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
per E-Mail an: ir@schulergroup.com, per Telefax an: 07161-66850 oder per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 1222, 73012 Göppingen.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schulergroup.com zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schulergroup.com.
Ausliegende und abrufbare Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bahnhofstr. 41, 73033 Göppingen, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der
festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht und der Bericht des
Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB, jeweils
für das Geschäftsjahr 2010/2011, und der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Das Verlangen ist zu richten
an: per E-Mail an: ir@schulergroup.com, per Telefax an: 07161-66850 oder per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 1222, 73012 Göppingen.
Die Vorlagen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schulergroup.com abrufbar.
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