Nachricht vom 11.06.2012 | 15:17

20/10 PERFECT VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2012 in Greenfort Rechtsanwälte, Arndtstraße 28, 60325 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


20/10 PERFECT VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

11.06.2012 / 15:17


20/10 PERFECT VISION AG

Heidelberg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 und Bekanntmachung der Tagesordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die unterzeichneten Vorstände der 20/10 PERFECT VISION AG mit Sitz in Heidelberg (nachfolgend auch 'Gesellschaft' genannt) laden Sie hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft am 13. Juli 2012 um 14:00 Uhr in die Kanzleiräume von GREENFORT Rechtsanwälte, Arndtstraße 28, 60325 Frankfurt am Main, ein.

Bekanntmachung der Tagesordnung

Die Tagesordnung dieser ordentlichen Hauptversammlung wird hiermit wie folgt bekannt gemacht:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Das Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Ivan Kokeza, Zollikon, Schweiz, Abteilungsleiter für Projektentwicklung bei Innoven Partners, Paris, Frankreich, beabsichtigt, sein Amt vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 niederzulegen. Daher muss als Ersatz für das ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrates ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Herr Thomas Balland, Paris, Frankreich, Geschäftsführer bei IPSA, Paris, Frankreich, wird als Nachfolger für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Ivan Kokeza, für den Rest von dessen Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt.

Der nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss der 20/10 PERFECT VISION AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010, der Lagebericht für die Gesellschaft, der Abschlussprüferbericht des Wirtschaftsprüfers für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 sowie der Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft über das Geschäftsjahr 2010 können in den Geschäftsräumen der 20/10 PERFECT VISION AG, Bergheimer Straße 101a, 69115 Heidelberg, eingesehen werden. Auf Verlangen wird weiterhin jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Allgemeine Hinweise

1.

Teilnahme, Bevollmächtigung

Jeder Aktionär, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist, hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht während der Hauptversammlung auszuüben. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts während der Hauptversammlung müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.

Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein ihm gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen sowie an Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, besteht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung ein Textformerfordernis. Diese Empfänger von Vollmachten setzen gegebenenfalls eigene Formerfordernisse fest.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Postanschrift: 20/10 PERFECT VISION AG
z.Hd. Herrn Ralf Mulflur
Bergheimer Straße 101a
69115 Heidelberg
Telefax: +49 (0) 6221 - 166690
E-Mail: ralf.mulflur@2010pv.com

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die rechtzeitig nach den Regeln des Aktienrechts unter einer dieser Adressen eingegangen sind, wird die Gesellschaft unverzüglich nach ihrem Eingang nach Maßgabe des Aktiengesetzes zugänglich machen. Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen und Anträge werden nicht berücksichtigt.

3.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die rechtzeitig nach den Regeln des Aktienrechts bei der Gesellschaft eingegangen sind, wird die Gesellschaft in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt machen und zuleiten. Bitte richten Sie Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung ebenfalls an die oben unter 2. genannte Anschrift.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Mulflur
Vorstand
Dr. Frieder Lösel
Vorstand

 






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