IMMOFINANZ AG
- WKN: 911064
- ISIN: AT0000809058
- Land: Austria
Nachricht vom 30.08.2010 | 18:19
IMMOFINANZ AG: Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung
IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
30.08.2010 18:19
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IMMOFINANZ AG
Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 28. September 2010 um 11:00
Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) im Austria Center Vienna, Saal F,
Bruno-Kreisky-Platz 1, AT-1220 Wien stattfindenden 17. ordentlichen
Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425 y, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2009/2010.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands sowie
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010.
3. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010.
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010/2011.
5. Beschlussfassung über
a)den Widerruf (i) der in der 13. ordentlichen Hauptversammlung vom 28.
September 2006 erteilten Ermächtigung des Vorstandes innerhalb von fünf
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf
bis zu 55.940.125 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 58.076.106,11
verbunden ist, auch in mehreren Tranchen unter Bezugsrechtsausschluss der
Aktionäre auszugeben und (ii) der in der 14. ordentlichen Hauptversammlung
vom 27. September 2007 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen 5
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf
bis zu 151.060.596 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 156.828.594,90
verbunden ist, mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss auch in mehreren
Tranchen auszugeben, jeweils im bisher nicht ausgenützten Umfang,
b) unter gleichzeitiger Ersetzung durch die Ermächtigung des Vorstands
binnen 5 Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des
Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf bis zu 310.385.119 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien
der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR
322.236.661,17 verbunden ist, mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss auch in
mehreren Tranchen auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und
das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen;
c) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um
bis zu EUR 322.236.661,17 durch Ausgabe von bis zu 310.385.119 Stück neuen,
auf Inhaber lautende Stammaktien. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, als Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von
auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28. September 2010
ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen bedient werden.
d) die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und
Aktien).
6. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das
Grundkapital bis zum 22.10.2014 um bis zu EUR 238.289.496,40 durch Ausgabe
von bis zu 229.525.447 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stammaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen;
b) die gleichzeitige Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren
nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das
Grundkapital um bis zu EUR 542.044.231,82 durch Ausgabe von bis zu
522.108.387 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stammaktien (i) gegen Bar-
oder Sacheinlagen, insbesondere gegen Sacheinlage von Ansprüchen von
Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, oder (ii) durch Ausgabe von
zusätzlichen Aktien gemäß §§ 225j Abs 2 iVm 223 Abs 1 AktG an Stelle von
baren Zuzahlungen aufgrund einer Entscheidung oder eines Vergleichs im
Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses der Verschmelzung zur
Aufnahme von IMMOEAST AG durch die Gesellschaft, jeweils auch in mehreren
Tranchen zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen
Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen und die
weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen
mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, wenn die
Kapitalerhöhung (i) gegen Sacheinlage oder (ii) zur Bedienung einer
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von
Spitzenbeträgen erfolgt;
c) die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und
Aktien).
7. Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen
Aktien und Beschlussfassung über
a) den Widerruf der in der 16. ordentlichen Hauptversammlung vom 02.
Oktober 2009 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung
erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien unter
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands nach den Bestimmungen des § 65
Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils
höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben;
b) die Ermächtigung des Vorstands für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung von
eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches
Angebot zu beschließen, auch unter Ausschluss der allgemeinen
Kaufmöglichkeit, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, (i)
als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaft
übertragene Immobilien oder Beteiligungen an Immobilien haltenden
Gesellschaften zu dienen oder (ii) an Inhaber von
Wandelschuldverschreibungen zur Bedienung von Umtausch- und/oder
Bezugsrechten erfolgt;
c) die Ermächtigung des Vorstandes, ohne weitere Befassung der
Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
einzuziehen.
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit ab dem 07. September 2010 gemäß § 108 AktG auf der
Website der Gesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht sowie am Sitz
der Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift 1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel
67, zur Einsicht der Aktionäre während der gewöhnlichen Geschäftszeiten der
Gesellschaft von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr aufgelegt:
- Einberufung
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009/2010 mit dem Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2009/2010
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009/2010 mit dem
Konzernlagebericht
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
- Die Berichte des Vorstands über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses (i) zu Punkt 5 der Tagesordnung bei der Emission
von Wandelschuldverschreibungen, (ii) zu Punkt 6 der Tagesordnung bei der
Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen
sowie (iii) zu Punkt 7 der Tagesordnung bei einer Veräußerung der eigenen
Aktien
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an IVA -
Interessenverband für Anleger
C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung
enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 07.
September 2010, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1120 Wien, Gaudenzdorfer
Gürtel 67 zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Website der Gesellschaft
(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 17. September 2010,
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
AT-1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 5 7111-8915
zugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift AT-1120
Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67 oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 5 7111-8915
übermittelt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien
nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem
Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 18. September 2010
(Samstag), 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung
der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
- Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 18. September
2010 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden.
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 23. September 2010, um 24:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei
der Gesellschaft einlangen:
- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden
Kreditinstituts per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre
Geschäftsanschrift AT-1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67 oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 5 7111-8915 oder
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Die Depotbestätigungen können für diese Hauptversammlung und bis auf
weiteres nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können (zB SWIFT) übermittelt werden (§ 262 Abs 20
AktG).
Namensaktien
Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am Nachweisstichtag,
somit am 18. September 2010, im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen
ist.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich
bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu
Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats
das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten
sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Die Erklärung von
Kreditinstituten, dass Vollmacht erteilt wurde sowie ein Widerruf (§ 114
Abs 1 Satz 4 AktG), kann für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres
nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können (zB SWIFT) übermittelt werden (§ 262 Abs 20
AktG).
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt
werden:
- per Post oder Kurierdienst an ihre Geschäftsanschrift AT-1120 Wien,
Gaudenzdorfer Gürtel 67;
- per Telefax an + 43 (0) 5 7111-8915;
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com (im pdf-Format
dem E-Mail angefügt);
- durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV.
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 27. September
2010) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich
am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ein
Formular auf ihrer Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt,
welches auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht.
Den Aktionären steht auch ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger
(IVA), A 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als Stimmrechtsvertreter für die
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung nach Weisung des Aktionärs zur
Verfügung. Für die Vollmachtserteilung an den IVA sind Vollmachtsformulare
auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Auch bei
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht wie
oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden.
Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die
auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
1.044.216.769 Stück Inhaberaktien sowie sechs Stück Namensaktien ausgegeben
wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Eine Tochtergesellschhaft der
Gesellschaft hält zum heutigen Tag 55.005.409 Stück Inhaberaktien der
Gesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt
werden (§ 65 Abs 5 AktG). Es können sohin derzeit 989.211.366 Stimmrechte
ausgeübt werden.
Wien, am 28. August 2010
Der Vorstand der IMMOFINANZ AG
International Securities Identification Number (ISIN)
AT0000809058
30.08.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IMMOFINANZ AG
Gaudenzdorfer Gürtel 67
A-1120 Wien
Österreich
Telefon: +43 (0) 5 7111 - 2290
Fax: +43 (0) 5 7111 - 8290
E-Mail: investor@immofinanz.com
Internet: http://www.immofinanz.com
ISIN: AT0000809058
WKN: 911064
Börsen: Freiverkehr in München, Berlin, Stuttgart; Open Market in
Frankfurt; Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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