Nachricht vom 06.08.2010 | 15:13

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.09.2010 in Neukladower Allee 1, 14089 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.09.2010 in Neukladower Allee 1, 14089 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

06.08.2010 / 15:13

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft Havelhöhe findet am Samstag,

den 4.9.2010 um 16.00 Uhr (Registrierung ab 13.00 Uhr),

im Saal der Freien Waldorfschule Havelhöhe, Neukladower Allee 1, 14089 Berlin, statt.

I.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 und des Berichtes des Aufsichtsrates

Erläuterungen des Vorstandes (Julian Schily)

2.

Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harald Colsman (vereidigter Buchprüfer, Wuppertal) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

5.

Beschluss über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen zur Erhöhung des Grundkapitals vor, folgenden Kapitalerhöhungsbeschluss zu fassen:

'Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von 1.079.500 Euro, derzeit eingeteilt in 10.795 auf den Namen lautende Stückaktien, um bis zu 2.159.000 Euro auf bis zu 3.238.500 Euro durch Ausgabe von bis zu 21.590 auf den Namen lautende Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von EUR 100 je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Bezugsverhältnis 1:2 zum Preis von je EUR 100 angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet sechs Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger. Nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus sowie Dritte die nicht gezeichneten Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 100 zeichnen und beziehen. Die Zeichnungsfrist endet spätestens mit Ablauf des 07.03.2011. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.'

6.

Beschluss über die Abschaffung des derzeitigen Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie Änderungen der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

'a) Das bisherige Genehmigte Kapital wird ersatzlos aufgegeben und dementsprechend § 4 Abs. 3 der Satzung ersatzlos gestrichen.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 4.9.2015 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 539.700 Euro zu erhöhen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.

c) § 4 der Satzung wird nunmehr um einen neuen Absatz 3 ergänzt, der wie folgt lautet:

(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 4.9.2015 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 539.700 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.'

II.

Weitere Mitteilungen

1.

Jede Stückaktie gewährt Ihnen eine Stimme in der Hauptversammlung. Sie können Vollmacht zur Ausübung Ihres Stimmrechtes jemand anderem erteilen oder von einem anderen Aktionär bevollmächtigt werden. Die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes muss schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Wollen Sie einen anderen Aktionär bevollmächtigen, können Sie die Vollmacht mit Ihrer Antwortkarte und einem Vermerk an uns senden, damit wir die Stimmkarte Ihres Bevollmächtigten entsprechend ausstellen. Sie können erhaltene Vollmachten auch unmittelbar zur Hauptversammlung mitbringen oder mitbringen lassen.

2.

Es werden Stimmkarten für Sie vorbereitet. Wir bitten deshalb alle Aktionäre, Ihr Kommen bis spätestens zum 25. August 2010 schriftlich anzukündigen, damit die Hauptversammlung entsprechend vorbereitet und die Ausgabe der Stimmkarten am Tage der Hauptversammlung beschleunigt werden kann. Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und Ihr Stimmrecht stehen Ihnen als im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragener Aktionär unabhängig von einer Anmeldung zu.

 

Berlin, den 28. Juli 2010

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe

Julian Schily

Friedemann von Recklinghausen






06.08.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



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