Nachricht vom 20.01.2012 | 15:12

Forst Ebnath Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.02.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


Forst Ebnath Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

20.01.2012 / 15:12


Forst Ebnath Aktiengesellschaft

Ebnath

- ISIN DE0005773006 // WKN 577300 -

Einladung zur Hauptversammlung der Forst Ebnath AG am 27. Februar 2012

Korrekturmitteilung

Am 12. Januar 2012 ist im elektronischen Bundesanzeiger eine Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 27. Februar 2012 bekannt gemacht worden.

Zu dieser Einladung teilen wir folgende Korrektur mit:

Auf Seite 3 unter 'Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG muss folgender Text richtigerweise stehen:

 

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 2.700 Aktien ) oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (dies entspricht 45.455 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. .....

 

Ebnath, den 18.01.2012

Forst Ebnath AG

Der Vorstand






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