Flughafen Wien AG

  • WKN: 884216
  • ISIN: AT0000911805
  • Land: Austria

Nachricht vom 23.03.2012 | 14:34

Flughafen Wien AG: Einladung zur 24. ordentlichen Hauptversammlung


Flughafen Wien AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

23.03.2012 14:34

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Flughafen Wien Aktiengesellschaft
FN 42984 m
ISIN AT0000911805

Einladung
zur 24. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Dienstag, den 24.
April 2012, um 10 Uhr, im Multiversum Schwechat, Möhringgasse 2-4, 2320
Schwechat

Tagesordnung

 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
    Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
    das Geschäftsjahr 2011

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
    das Geschäftsjahr 2011

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
    für das Geschäftsjahr 2011

 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
    Geschäftsjahr 2011

 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2012

 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (insbesondere zur
    Anpassung an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011)

 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 3. April 2012 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

  - Jahresabschluss mit Lagebericht,

  - Corporate-Governance-Bericht,

  - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

  - Vorschlag für die Gewinnverwendung,

  - Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
  - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,

  - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,

  - Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

  - Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

  - vollständiger Text dieser Einberufung. 

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 3. April 2012 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl,
MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

 Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 13. April 2012 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)1-7007/23622 oder 1300
Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per
E-Mail HV2012@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an 1300 Wien-Flughafen, oder per Telefax an
+43(0)1-7007/23622, übermittelt werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft http://www.viennaairport.com zugänglich.

 NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz bzw. sofern Zwischenscheine ausgegeben sind nach der
Eintragung im Aktienbuch am Ende des 14. April 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 19. April 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Boten 
     Flughafen Wien Aktiengesellschaft
     Investor Relations
     z.Hd. Herrn Mario Santi
     1300 Flughafen-Wien

Per SWIFT:
     GIBAATWGGMS 
     (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000911805 im Text angeben)

Per Telefax:
     +43 (1) 8900 500 - 88

Per E-Mail:
    anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, 

wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien 

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen
Adresse zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt
das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Zwischenscheine

Sofern Zwischenscheine ausgegeben sind, ist ausschließlich die Eintragung
im Aktienbuch am Nachweisstichtag maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung.

Depotbestätigung gemäß §10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
  - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

  - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen,

  - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
    AT0000911805,

  - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

  - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14.
April 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
 VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.

Per Post oder Boten:

        Flughafen Wien Aktiengesellschaft
        Investor Relations
        z.Hd. Herrn Mario Santi
        1300 Wien-Flughafen

Per Telefax:
       +43 (1) 8900 500 - 88

Per E-Mail:
       anmeldung.viennaairport@hauptversammlung.at,

wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Persönlich:
       bei Registrierung zur Hauptversammlung 
       am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.viennaairport.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
23. April 2012 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Zur Identifizierbarkeit des Aktionärs wird gebeten den Namen des
depotführenden Kreditinstitutes auf dem Vollmachtsformular anzugeben.
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 152,670.000,--, zerlegt in 21,000.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 21,000.000 Stück. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen
gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation bereit zu halten.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.

Der Vorstand der Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Wien, im März 2012


23.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Flughafen Wien AG
              Postfach 1
              1300 Wien-Flughafen
              Österreich
Telefon:      +43-1-7007/22826
Fax:          +43-1-7007/23806
E-Mail:       investor-relations@viennaairport.com
Internet:     http://www.viennaairport.com
ISIN:         AT0000911805
WKN:          884216 
Börsen:       Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market in
              Frankfurt; London, Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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Anleihe im Fokus

7,75% p.a. - Rendite aus Familienhand

– Zeichnungsstart: 23. Mai – Börse Frankfurt
– Zeichnung ab 1.000 Euro
– Laufzeit 5 Jahre
– WKN: A1TNA7
– 100% Rückzahlungskurs

GBC-Fokusbox

Syzygy AG: Aktie kaufen

Die nach den ersten drei Monaten des laufenden Jahres von Syzygy präsentierten Zahlen liegen im Rahmen unserer Erwartungen. Angesichts unserer unveränderten Prognosen behalten wir das bisherige Kursziel von 5 € bei und erneuern das Rating KAUFEN.

Event im Fokus

38. m:access Analystenkonferenz München

Datum: 06.06.2013
Zeit: 9:30 Uhr - 17.00 Uhr
Ort: Börse München



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