Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790 ISIN: DE0005767909
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, dem 7. Juni 2012, um 10.00 Uhr
im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin-Neukölln, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
| 1. |
Vorlage
des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 mit dem Lagebericht, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 5 HGB sowie
des Berichts des Aufsichtsrats.
Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und sind auch auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung
abrufbar. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung aus.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 3.335.000,00 EUR zur Zahlung einer
Dividende von 1,45 EUR je nennwertloser Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital zu verwenden.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Neuwahl des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2012 endet die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes
in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Anteilseigner und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Die vier Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind von der Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für die satzungsgemäße Amtszeit folgende Herren zu wählen:
| a) |
Frank-Holger Kämpf, Berlin
Leiter des Bereichs Vertrieb/Netz der Vattenfall Europe Wärme AG, Berlin
Herr Frank-Holger Kämpf ist Mitglied des Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender Gesellschaft:
Vattenfall Europe Wärme AG, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats)
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| b) |
Wolf-Dietrich Kunze, Berlin
Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor der Vattenfall Europe Wärme AG, Berlin
Herr Wolf-Dietrich Kunze ist Mitglied des Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender Gesellschaft:
Pensionskasse der Bewag, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Im Falle seiner Wahl beabsichtigt Herr Kunze, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
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| c) |
Gunther Müller, Jork
Mitglied des Vorstands der Vattenfall Europe Wärme AG, Berlin Geschäftsführer der Vattenfall Europe Tepor Vermögensverwaltungs GmbH, Hamburg
Herr Gunther Müller ist Mitglied des Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender Gesellschaften:
TEREG Gebäudedienste GmbH, Hamburg (Mitglied des Aufsichtsrats)
Vattenfall Europe Umweltstiftung, Hamburg (Mitglied des Vorstands)
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| d) |
Dr. Frank Rodloff, Berlin
Rechtsanwalt und Notar in der Kanzlei ROLEMA · Rechtsanwälte und Notare, Berlin
Herr Dr. Frank Rodloff ist Mitglied des Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender Gesellschaft:
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin (Mitglied des fakultativen Beirats)
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Die Herren Kämpf, Kunze, Müller und Dr. Rodloff gehören dem Aufsichtsrat schon bisher an.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
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| II. |
Teilnahmevoraussetzungen
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis zum Ablauf des 31. Mai 2012 (hier
und bei nachfolgenden Angaben zu Fristen und Terminen ist immer die Ortszeit am Sitz der Gesellschaft maßgeblich) unter folgender
Adresse zugehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft c/o BHF-BANK Aktiengesellschaft vertreten durch dwpbank WASHO Einsteinring 9 85609 Aschheim-Dornach
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages ('Record Date') vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 17. Mai 2012, zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang
und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse Sorge zu tragen.
| III. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung
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Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen.
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten
Person oder Institution erteilt werden, müssen in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten
Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen
mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt.
Dieses Formular ist außerdem im Internet unter www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung
abrufbar.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises
über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten,
insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft - Vorstandsbüro - Weigandufer 49 12059 Berlin Fax: 030 / 687 80 43 E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm
vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich
ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird.
Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. das zugesandte Eintritts- und Vollmachts-/Weisungsformular
als eingescannte Datei beispielsweise im PDF-Format per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Vollmacht
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf
des 5. Juni 2012 bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft - Vorstandsbüro - Weigandufer 49 12059 Berlin Fax: 030 / 687 80 43 E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Eine Übergabe der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ist auch noch während der Hauptversammlung möglich.
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Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG; weitergehende Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre nach den genannten aktienrechtlichen Regelungen sind im Internet unter www.fhw-neukoelln.de im
Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abrufbar.
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Erweiterung der Tagesordnung, Gegenanträge
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00
EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG).
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs.
2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens
7. Mai 2012, 24.00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft - Vorstandsbüro - Weigandufer 49 12059 Berlin
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Solche Anträge sind unter Angabe
des Namens des Aktionärs an folgende Adresse zu richten:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft - Vorstandsbüro - Weigandufer 49 12059 Berlin Fax: 030 / 687 80 43 E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen),
also bis spätestens
23. Mai 2012, 24.00 Uhr,
unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge, Wahlvorschläge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären
im Internet unter www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung nach den gesetzlichen
Regelungen zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG).
Auskunftsrecht
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen; auch hier
ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.980.000,00 EUR und ist eingeteilt
in 2.300.000 Inhaber-Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 2.300.000
Stimmrechte.
| V. |
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
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Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de
zugänglich:
| 1. |
Der Inhalt dieser Einberufung
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| 2. |
Eine Erläuterung, falls zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll
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| 3. |
Die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
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| 4. |
Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
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| 5. |
Rechteerläuterung für die Aktionäre
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Ein nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehendes Verlangen von Aktionären im Sinne des § 122
Abs. 2 AktG wird unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft in gleicher Weise ebenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de zugänglich gemacht.
Berlin, im April 2012
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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