Nachricht vom 08.02.2012 | 15:11

Douglas Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2012 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


Douglas Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

08.02.2012 / 15:11


Douglas Holding AG

Hagen/Westfalen

Wertpapier-Kenn-Nummer: 609 900

ISIN: DE 000 609 900 5

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012

 

Sehr geehrte DOUGLAS-Aktionäre!

 

Wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung

am 21. März 2012 um 10.30 Uhr

 

in die Grugahalle Essen, 45131 Essen, Norbertstr. 2.

 

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die DOUGLAS HOLDING AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 (inkl. der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 44.000.000,00 Euro

a.

einen Teilbetrag in Höhe von 43.377.088,70 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,10 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden

und

b.

den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 622.911,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird ab dem 22. März 2012 ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Domstraße 15, 20095 Hamburg, zu wählen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, wenn eine solche Durchsicht erfolgen sollte.

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 14. März 2012 bei der zentralen Anmeldestelle der DOUGLAS HOLDING AG unter der nachstehenden Adresse in Textform (§ 126b BGB) anmelden:

DOUGLAS HOLDING AG
c/o WestLB AG
vertreten durch dwpbank
,Hauptversammlung'
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefax-Nummer: +49(0)69/ 5099 1110
E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 29. Februar 2012 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Er ist durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.

Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den Nachweis des Aktienbesitzes fristgerecht erbringt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem nachgewiesenen Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Für die Anmeldung bitten wir unsere Aktionäre, die ihnen über ihr depotführendes Kreditinstitut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung auszufüllen und an ihr depotführendes Kreditinstitut rechtzeitig gemäß dessen Vorgaben zurückzusenden. Das depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des Aktienbesitzes bei der vorstehend bezeichneten, zentralen Anmeldestelle der DOUGLAS HOLDING AG vornehmen, welche die Anmeldung und den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes an die Gesellschaft weiterleiten wird.

Jedem rechtzeitig angemeldeten Aktionär wird eine Eintrittskarte zugeschickt, die auch ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Stimmabgabe bei der Hauptversammlung enthält.

Der Vorstand hat die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Papierform ausdrücklich zugelassen (§ 15 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft).

Stimmrechtsvertretung:

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Werden weder ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasste Personen oder Institutionen bevollmächtigt, müssen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß dem Aktiengesetz in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder unter oben genannter Anmeldeadresse (inkl. Telefax-Nummer) oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung, durch die Übermittlung des Nachweises an die oben genannte Anmeldeadresse (inkl. Telefax-Nummer) oder durch Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung an die folgende E-Mail-Adresse

hv2012@douglas-holding.com

erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasster Personen oder Institutionen diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wie schon in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Damit der Stimmrechtsvertreter die überlassenen Vollmachten und Weisungen in der Hauptversammlung ausüben kann, müssen diese ihm rechtzeitig, möglichst bis zum 20. März 2012, 24.00 Uhr, vorliegen. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter sind ebenfalls an die im Abschnitt 'Teilnahme an der Hauptversammlung' genannte Anschrift zu übermitteln.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereit hält. Auf der Rückseite der Eintrittskarten ist die Möglichkeit zur Vollmachterteilung sowie zur Unterbevollmächtigung gegeben. Des Weiteren steht den Aktionären ein Formular zur Vollmachterteilung auf der Webseite der Gesellschaft unter www.dhag-hv.com zum Download zur Verfügung und kann bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank. Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse ,www.dhag-hv.com' zur Verfügung.

Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG:

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse www.dhag-hv.com zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge machen. Die Gegenanträge und die Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

DOUGLAS HOLDING AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland

Telefax-Nummer: +49 (0)89 21027 298

E-Mail-Adresse: gegenantraege@haubrok-ce.de

Anders adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach dem Eingang im Internet gemeinsam mit einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung unter der Adresse www.dhag-hv.com zugänglich gemacht, wenn sie spätestens bis zum 6. März 2012, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen und die weiteren Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft (Adresse: DOUGLAS HOLDING AG, Vorstand, Kabeler Straße 4, 58099 Hagen) gerichtet werden und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 19. Februar 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 21. Dezember 2011) Inhaber der Aktien sind.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.

Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich, unter www.dhag-hv.com.

Internetübertragung der Hauptversammlung

Aktionäre der Gesellschaft und Interessenten können die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 21. März 2012 ab 10.30 Uhr live im Internet verfolgen bzw. auch nach der Hauptversammlung die Aufzeichnung unter der Internetadresse www.dhag-hv.com abrufen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von 118.301.151 Euro; es ist eingeteilt in 39.433.717 Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 3,00 Euro je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 39.433.717 Stück.

Spende

Wie bereits in den Vorjahren möchten wir auch im Rahmen der Hauptversammlung 2012 folgende Institutionen mit Geldspenden unterstützen:

Die Evangelische Stiftung Volmarstein erhält zur Unterstützung ihrer wichtigen Arbeit eine Spende
von 12.500,00 Euro.

Die Suppenküche Hagen e.V. und der Sozialdienst katholischer Frauen e. V., Hagen, mit dem Projekt: 'Frühe Hilfe für benachteiligte Kinder und Familien aller Nationalitäten', werden mit einer Spende von jeweils 6.250,00 Euro unterstützt.

 

Hagen, im Februar 2012

DOUGLAS HOLDING AG

DER VORSTAND






08.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



155900  08.02.2012