Nachricht vom 09.02.2010 | 15:10

Dinkelacker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.04.2010 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dinkelacker AG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Dinkelacker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.04.2010 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

09.02.2010 15:10
Dinkelacker Aktiengesellschaft

Stuttgart

- Wertpapier-Kenn-Nummer 553830 -
- ISIN DE 0005538300 -


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 1. April 2010, 11.00 Uhr, im Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Straße 19 in 70174 Stuttgart, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2009 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

    Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de abgerufen werden. Sie liegen ferner vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Königstraße 18, 70173 Stuttgart) und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

    Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

    Der Bilanzgewinn der Dinkelacker Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2008/2009 in Höhe von EUR 7.339.607,25 wird in Höhe von EUR 7.278.375,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 16,00 je dividendenberechtigter Stückaktie und eines Bonus in Höhe von EUR 9,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 61.232,25 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

    Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 8.865 Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008/2009 Entlastung zu erteilen.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009 Entlastung zu erteilen.

  5. Beschlussfassung über Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung und die Änderung der Satzung

    Für die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung ist gemäß § 30b Absatz 3 Nr. 1 lit. a) Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Die Möglichkeit der Informationsübermittlung im Wege der Datenfernübertragung soll daher beschlossen und in die Satzung aufgenommen werden.

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

    1. Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung

      Der Übermittlung von Informationen durch die Gesellschaft an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung wird gemäß § 30b Absatz 3 Nr. 1 lit. a) Wertpapierhandelsgesetz zugestimmt.

    2. Änderung der Satzung

      § 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

      '§ 3 Bekanntmachungen und Informationen

      1. Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger.

      2. Die Gesellschaft ist zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung nach Maßgabe des § 30b Absatz 3 WpHG berechtigt.'





  6. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

    Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30. Juli 2009 wurden Regelungen des Aktiengesetzes zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung geändert. Die Satzung der Gesellschaft soll an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Ferner sollen die Mitteilungen über die Einberufung der Hauptversammlung auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt werden können.

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

    1. § 14 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      1. Die Hauptversammlung ist mindestens 36 Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Versammlung und der Tag der Einberufung sind nicht mitzurechnen.'



    2. In § 14 der Satzung wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt:

      1. Die Übermittlung der Mitteilungen über die Einberufung der Hauptversammlung nach § 125 Abs. 2, § 128 Abs. 1 Aktiengesetz ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Informationen auch auf anderem Wege zu versenden.'



    3. § 15 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      1. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.'



    4. § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung wird aufgehoben.



  7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009/2010 zu wählen.

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in Textform (§ 126b BGB) von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 11. März 2010 ('Nachweisstichtag'), bezieht.

Bei nicht depotverwahrten Aktien kann der Nachweis des Anteilsbesitzes auch dadurch erbracht werden, dass die Aktien zum Beginn des 11. März 2010 bei der Gesellschaft (Königstraße 18, 70173 Stuttgart) oder einem deutschen Notar hinterlegt sind. Werden die Aktien bei einem deutschen Notar hinterlegt, ist von diesem hierüber ein besonderer Nachweis zu erstellen.

Die Anmeldung und der besondere Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform unter der nachstehenden Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle bis spätestens zum 25. März 2010 zugehen:

  • Landesbank Baden-Württemberg
    4027 H Hauptversammlungen
    'Ordentliche Hauptversammlung 2010 Dinkelacker AG'
    Am Hauptbahnhof 2
    70173 Stuttgart
    Telefax: +49 (0) 711 / 1 27 - 79 26 4
    E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Verfahren für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe von § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Ein Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de abgerufen werden.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann der Gesellschaft in Textform wahlweise unter den nachstehenden Adressen übermittelt werden:

postalisch: Dinkelacker Aktiengesellschaft
Königstraße 18
70173 Stuttgart
per Telefax: +49 (0) 711 / 22 21 57 - 29
  oder
per E-Mail: investor.relations@dinkelacker-ag.de
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, anderen nach Maßgabe von § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, oder Finanzdienstleistungsinstituten oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen ist von diesen nachprüfbar festzuhalten und unterliegt im Übrigen den gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG. Die genannten Institutionen und Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung zusätzliche Anforderungen vorsehen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre

Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de abgerufen werden.

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Absatz 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 1. März 2010 zugehen.

Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Absatz 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 17. März 2010 zugehen.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Absatz 1 AktG kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Informationen nach § 124a AktG

Die Informationen nach § 124a AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de abgerufen werden.

Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären

Anfragen, Anträge und Verlangen zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

  • Dinkelacker Aktiengesellschaft
    Königstraße 18
    70173 Stuttgart
    Telefax: +49 (0) 711 / 22 21 57 - 29

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 300.000 Aktien eingeteilt, die je eine Stimme gewähren. Aus den von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 8.865 Aktien stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu.

Stuttgart, im Februar 2010
Dinkelacker Aktiengesellschaft
Der Vorstand






09.02.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service

79827  09.02.2010