Nachricht vom 05.04.2012 | 15:16

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

05.04.2012 / 15:16


Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft

Berlin

WKN 805 502
ISIN DE0008055021

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 15. Mai 2012, um 10:00 Uhr, in das Restaurant LaLuz, Oudenarder Straße 16, 13347 Berlin, ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.

TOP 4

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 AktG, § 6 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Bestellung von Herrn John Sinclair Lamb als Aufsichtsratsmitglied endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn John Sinclair Lamb, Pensionär, Hertfordshire, Großbritannien, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.

Der Vorgeschlagene ist Mitglied in einem dem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremium i.S. des § 125 Abs. 1 AktG bei folgender Gesellschaft: International Real Estate Limited, Surrey, Großbritannien.

TOP 5

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 5 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Er kann insbesondere auch dann nur ein Vorstandsmitglied bestellen, wenn das Grundkapital mehr als EUR 3 Mio. beträgt. Er kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands bestimmen. Der Aufsichtsrat kann auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.'

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar

a)

für das Geschäftsjahr 2012 sowie

b)

für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 20.582.200 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 20.582.200.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2012 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 24. April 2012 (00:00 Uhr), zu beziehen (Nachweisstichtag).

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen.

Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender Adresse, insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse, übermittelt werden:

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Telefax: +49 30 24 00 864-595
E-Mail: vollmacht-hv2012@drestate.de

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 13. Mai 2012 (24:00 Uhr) unter oben genannter Adresse übermittelt werden. Dies kann auch per E-Mail unter der vorgenannten E-Mail-Adresse geschehen. Auch in der Versammlung selbst kann dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch Vollmacht und Weisung erteilt werden.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft unter Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. April 2012 (24:00 Uhr), zugehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an folgende Adresse zu richten:

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen wird die Gesellschaft Anträge i. S. v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.drestate.de/aktionaersantraege zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 30. April 2012 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Telefax: +49 30 24 00 864-595
E-Mail: gegenantraege-hv2012@drestate.de

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers mit der Maßgabe entsprechend, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Rechte der Aktionäre: Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite unter www.drestate.de/hauptversammlung zur Verfügung.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.drestate.de/hauptversammlung zugänglich:

*

der Inhalt dieser Einberufung,

*

die Erläuterungen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, da zu diesem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst wird,

*

weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre und die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,

*

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

-

der Jahresabschluss der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht,

-

der Konzernabschluss der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011 nebst Konzernlagebericht,

-

der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011,

-

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB.

 

Berlin, im April 2012

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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