CropEnergies AG
Mannheim
Wertpapier-Kenn-Nr. A0LAUP ISIN DE 000A0LAUP1
Einladung und Tagesordnung
zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 17. Juli 2012, 10:00 Uhr
der
CropEnergies AG Mannheim
im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 17. Juli 2012, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich
der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011/12 und des Berichts des Aufsichtsrats
|
| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
|
| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12
|
| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
|
| 5. |
Wahl des Aufsichtsrats
|
| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
|
II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
| TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich
der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011/12 und des Berichts des Aufsichtsrats
|
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2012 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu
diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
| TOP 2 |
Verwendung des Bilanzgewinns
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2011/12 von 15.359.124,18
EUR wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von 0,18 EUR je Aktie auf 85.000.000 Stückaktien |
15.300.000,00 EUR |
| Vortrag auf neue Rechnung |
59.124,18 EUR |
| ____________________________________________________________________________________________________ |
| Bilanzgewinn |
15.359.124,18 EUR |
Die Dividende wird am 18. Juli 2012 ausgezahlt.
| TOP 3 |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12
|
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
| TOP 4 |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
| TOP 5 |
Wahl des Aufsichtsrats
|
Mit Beendigung der am 17. Juli 2012 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Es ist deshalb eine Neubestellung erforderlich.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies AG aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich
gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses - schlägt vor, folgende Personen,
die bereits jetzt dem Aufsichtsrat angehören, als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird), wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
Dr. Hans-Jörg Gebhard
Eppingen Diplom-Agraringenieur Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
- Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim (Vorsitzender) - VK Mühlen AG, Hamburg
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- AGRANA Beteiligungs-AG, Wien (Österreich) - AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien (Österreich), (Stv. Vorsitzender) - Freiberger Holding GmbH, Berlin - Raffinerie Tirlemontoise SA, Brüssel (Belgien) - Saint Louis Sucre SA, Paris (Frankreich) - Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Ochsenfurt (Vorsitzender) - Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen - Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien (Österreich)
Thomas Kölbl
Speyer Diplom-Kaufmann Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH, Stuttgart
Konzernmandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- AGRANA Bioethanol GmbH, Wien (Österreich)
- AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien (Österreich)
- AGRANA J & F Holding GmbH, Wien (Österreich)
- AGRANA Stärke GmbH, Wien (Österreich)
- AGRANA Zucker GmbH, Wien (Österreich)
- BENEO GmbH, Mannheim
- Freiberger Holding GmbH, Berlin
- Mönnich GmbH, Kassel (Vorsitzender)
- PortionPack Europe Holding B. V., Oud-Beijerland (Niederlande), (Vorsitzender)
- Raffinerie Tirlemontoise SA, Brüssel (Belgien)
- Saint Louis Sucre SA, Paris (Frankreich)
- Südzucker Polska SA, Breslau (Polen)
- Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim (Vorsitzender)
Prof. Dr. Markwart Kunz
Worms Diplom-Chemiker Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (sämtlich Konzernmandate)
- BENEO GmbH, Mannheim (Vorsitzender)
- Raffinerie Tirlemontoise SA, Brüssel (Belgien), (Vorsitzender)
- Saint Louis Sucre SA, Paris (Frankreich), (Stv. Vorsitzender)
- Südzucker Polska SA, Breslau (Polen)
- Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim
- Zuckerforschung Tulln Gesellschaft m.b.H., Wien (Österreich)
Franz-Josef Möllenberg
Rellingen Bankkaufmann Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
- Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim (Stv. Vorsitzender)
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main
Norbert Schindler
Bobenheim am Berg Landwirtschaftsmeister Selbständiger Landwirt und Winzer, Mitglied des Deutschen Bundestags
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- Kreissparkasse Bad Dürkheim, Bad Dürkheim - Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main - Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Fellbach - Süddeutsche Lebensversicherung a.G., Fellbach - Südwestrundfunk, Stuttgart - Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Ochsenfurt
Herr Dr. Theo Spettmann steht nicht wieder zur Wahl. Die Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt als Aktionärin,
die mehr als 25% der Stimmrechte an der CropEnergies AG hält, hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn
Dr. Lutz Guderjahn, der derzeit Mitglied des Vorstands der CropEnergies AG ist und zum Ablauf der Hauptversammlung aus dem
Vorstand der CropEnergies AG ausscheidet, als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt
sich diesem Vorschlag an.
Der Aufsichtsrat schlägt mithin vor,
Dr. Lutz Guderjahn (46), Offstein, Diplom-Chemiker und derzeit Mitglied des Vorstands der CropEnergies AG,
als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn seiner Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird) in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (sämtlich Konzernmandate)
- BioWanze SA, Brüssel (Belgien)
- Compagnie Financière de l'Artois SA, Loon Plage (Frankreich), (Stv. Vorsitzender)
- CropEnergies Inc., Houston (USA)
- RYSSEN ALCOOLS SAS, Loon Plage (Frankreich), (Präsident)
Es ist beabsichtigt, Herrn Prof. Dr. Kunz für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorzuschlagen.
| TOP 6 |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
|
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/13 zu bestellen.
III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 85.000.000 EUR und ist in 85.000.000
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils 85.000.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bis spätestens 10. Juli 2012 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse:
CropEnergies AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production - General Meetings - Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt/Main Telefax Nr.: +49 (0) 69/12012-86045 E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht
haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 26. Juni 2012, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag, auch
Record Date genannt), Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft
unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 10. Juli 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende
Institut vorgenommen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht
an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Dabei ist Folgendes zu beachten.
Auch im Falle der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Zudem gilt mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung
als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten
Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in §
135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an die folgende Adresse:
CropEnergies AG c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 80333 München Telefax Nr.: +49 (0) 89/309037-4675
übermittelt werden.
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte
übersandt wird.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen
mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert,
dass diesen ausdrückliche Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen
ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der
Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären
mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen
auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder Anträgen entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte.
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen.
Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden Sie bitte per Post oder Telefax bis spätestens 16. Juli 2012, 18.00 Uhr (Eingang) an die folgende Adresse:
CropEnergies AG c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 80333 München Telefax Nr.: +49 (0) 89/309037-4675
Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft übermittelt werden. Dieses System ist über folgenden
Link für die Aktionäre zugänglich:
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
Hier finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Tools. Für die Erteilung von Vollmachten/Weisungen über dieses
System gelten folgende Fristen:
| - |
Vollmachten/Weisungen an den Stimmrechtsvertreter können bis 18.00 Uhr am Vortag der Versammlung (16. Juli 2012) erteilt,
geändert oder widerrufen werden.
|
| - |
Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen werden.
|
3. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals (das entspricht 4.250.000 EUR oder 4.250.000 Aktien) oder
den anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der CropEnergies AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 16. Juni 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:
CropEnergies AG Vorstand Gottlieb-Daimler-Straße 12 68165 Mannheim
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber
der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung
bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge von Abschlussprüfern unterbreiten. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge
sind ausschließlich an
CropEnergies AG Investor Relations Gottlieb-Daimler-Straße 12 68165 Mannheim
oder per Telefax an Nr.: +49 (0) 621/714190-03
oder per E-Mail an: ir@cropenergies.de
zu richten.
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.
Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens am 2. Juli 2012 (24.00 Uhr) unter einer der vorstehenden
Adressen zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann
nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person enthält; Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen zudem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen
keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne
von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags
nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/.
IV. INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Hinweis auf die Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die weiteren der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
abrufbar. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
veröffentlicht.
Mannheim, im Mai 2012
CropEnergies AG
Der Vorstand
|