Nachricht vom 12.06.2012 | 15:08

China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


China Specialty Glass AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

12.06.2012 / 15:08


China Specialty Glass AG

Grünwald

ISIN: DE000A1EL8Y8
WKN: A1EL8Y

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der
am 20. Juli 2012 um 10.00 Uhr,
in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main,
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011

Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.

Zu diesem Tagungsordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung erteilt.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Konzern-Zwischenabschlusses für den Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni 2012 bestellt.

5.

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Hao Chun Chang und Andreas Grosjean sind auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft gemäß § 104 AktG durch Beschluss des Registergerichts München zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Die Bestellung dieser Mitglieder soll durch die Hauptversammlung bestätigt bzw. erneuert werden.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 und 101 Absatz 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Der Aufsichtrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Herr Hao Chun Chang, Chief Financial Officer der Quanzhou Jianjiang Automobile Fitting Co., Ltd., Xiamen/China;

b)

Herr Andreas Grosjean, Vorstand der VEM Aktienbank AG, München;

werden zu Mitgliedern des Aufsichtrats der Gesellschaft bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 beschließt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Wahl wird als Einzelwahl durchgeführt werden.

Herr Hao Chun Chang bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:

a)

Aufsichtsratsmandate:

keine

b)

Beiratsmandate:

keine

Herr Andreas Grosjean bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:

a)

Aufsichtsratsmandate:

-

Madison Property AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats);

-

Accelero AG, München;

-

Goldrooster AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

b)

Beiratsmandate:

keine

6.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung

Der Sitz der Gesellschaft soll von Grünwald nach München verlegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 1 Abs. 2 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

'(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München.'

7.

Beschlussfassung über eine weitere Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 3 Abs. 1 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

'(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.'

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft oder bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben:

China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr bei der o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). Bei der Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag des Zugangs des Nachweises noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 29. Juni 2012, 0.00 Uhr zu beziehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer und auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: csg-ag@better-orange.de

Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit Enthaltung gestimmt werden wird. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegen genommen. Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und Weisungsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Auch bei Bevollmächtigungen sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und die Vorlage der Depotbescheinigung nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Zur Antragstellung sind nur Aktionäre berechtigt, die nachweisen, dass sie mindestens seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 20. April 2012, 0:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.

Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der nachfolgenden Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, spätestens bis 19. Juni 2012, 24:00 Uhr zugehen.

China Specialty Glass AG
Vorstand
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind schriftlich oder per Telefax ausschließlich an die nachfolgende Anschrift bzw. Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 666
E-Mail: antraege@better-orange.de

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 5. Juli 2012, 24.00 Uhr an die vorgenannte Adresse zugegangen sind (Ausschlussfrist), unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies nicht.

Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gem. § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des China Specialty Glass-Konzerns und der in den Konzernabschluss der China Specialty Glass AG einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für einzelne Frage- und Redebeiträge festzulegen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 17.700.000,00 und ist eingeteilt in 17.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 17.700.000.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft; Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Informationen gemäß § 124a AktG, einschließlich der zugänglich zu machenden Unterlagen, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.csg-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen.

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

 

Grünwald, im Juni 2012

Der Vorstand






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