Nachricht vom 20.04.2012 | 15:20

Biochrom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


Biochrom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

20.04.2012 / 15:20


BIOCHROM AG

Berlin

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein, die am Dienstag, den 29. Mai 2012, 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Leonorenstraße 2-6, 12247 Berlin stattfindet.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2011 und die weitere Entwicklung der Gesellschaft

2.

Bericht des Aufsichtsrates

3.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.523.077,58 eine Ausschüttung von EUR 0,25 pro Aktie (EUR 417.000,25) vorzunehmen, einen Betrag in Höhe von EUR 325.000,- in 'andere Gewinnrücklagen' einzustellen, und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 1.781.077.33 als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Bernd Frenzel als Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern Alexander P. Böttger, Rolf Seidel und Dr. Dieter Schultze-Zeu für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Treuhandgesellschaft Gehrmann&Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

7.

Sonstiges

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien vor Beginn der Hauptversammlung bei dem Versammlungsleiter hinterlegen.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist Schriftform erforderlich und genügend. Der Bevollmächtigte hat die Aktien des vollmachtgebenden Aktionärs vor der Hauptversammlung bei dem Versammlungsleiter zu hinterlegen.

 

Berlin, den 18.04.2012

Der Vorstand






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