Nachricht vom 28.06.2011 | 14:09

AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

28.06.2011 / 14:09

AMIRA Verwaltungs
Aktiengesellschaft

München

ISIN: DE000 764 7000

Wir laden hiermit
unsere Aktionäre ein zu der am

Freitag, 15. Juli 2011
11.00 Uhr

im Festsaal des
Löwenbräukellers in München
Nymphenburger Straße 2
(Stiglmaierplatz)

stattfindenden

102. ordentlichen
Hauptversammlung

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2010, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der AMIRA Verwaltungs AG, Brienner Straße 9, 80333 München, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und können auf der Internetseite www.amira-ag.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf Verlangen werden jedem Aktionär kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 14. April 2011 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:

Bilanzgewinn EUR 3.087.538,77
6,00 EUR Dividende je AMIRA Stammaktie EUR 478.800,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.608.738,77
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 24. Juni 2011 (0.00 Uhr), 'Nachweisstichtag', zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Freitag, 8. Juli 2011, 24.00 Uhr, unter folgenden Kontaktdaten zugehen:

 

AMIRA Verwaltungs AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS 50 HV
80311 München
Telefax: 089 / 5400 - 2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht oder bestehen auch an diesem schwerwiegende Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.amira-ag.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zum Download bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:

 

AMIRA Verwaltungs AG
Brienner Str. 9
80333 München
oder
Telefax: 089 / 29 00 54 - 59
oder
E-Mail: info@amira-ag.de

Zusätzliche Angaben nach § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 79.800,00 und ist in 79.800 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß § 16 der Satzung gewährt in der Hauptversammlung eine Stückaktie eine Stimme; die Gesamtanzahl der Stimmrechte beträgt damit 79.800 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich im Internet unter www.amira-ag.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung'.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens 3 Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 14. Juni 2011 (24.00 Uhr), unter folgenden Kontaktdaten zugehen:

 

AMIRA Verwaltungs AG
Brienner Str. 9
80333 München
oder
E-Mail: info@amira-ag.de
(elektronische Form gem. § 126a BGB)

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und nach § 121 Abs. 4a AktG verbreitet. Sie werden den Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.amira-ag.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs.1 und 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

 

AMIRA Verwaltungs AG
Brienner Str. 9
80333 München
oder
Telefax: 089 / 29 00 54 - 59
oder
E-Mail: info@amira-ag.de

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 30. Juni 2011 (24.00 Uhr), unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.amira-ag.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Auskunftsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung am 15. Juli 2011 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen; auch hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z. B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Auskunftsrechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.amira-ag.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' einsehbar.

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft

Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft unter www.amira-ag.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):

-

der Inhalt dieser Einberufung;

-

etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen;

-

die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;

-

die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;

-

weitergehende Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre (Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht).

 

München, im Juni 2011

AMIRA Verwaltungs AG

Der Vorstand

 

AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft
Brienner Str. 9
80333 München

Telefon: 089 / 29 00 54 - 0
Telefax: 089 / 29 00 54 - 59






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