ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
HRB 82719
WKN A1E8NW ISIN DE000A1E8NW9
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 31. August 2012, um 11:00 Uhr
im Westin Grand Hotel Frankfurt am Main Konrad-Adenauer-Straße 7 60311 Frankfurt am Main
Sehr geehrte Kommanditaktionärinnen und Kommanditaktionäre,
wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Freitag, den 31. August 2012, um 11:00 Uhr, im
Westin Grand Hotel Frankfurt am Main, Konrad-Adenauer-Straße 7, 60313 Frankfurt am Main stattfindet.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2011 festzustellen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Altira
ADC Management GmbH für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer
und zum Prüfer für eine gegebenenfalls erforderliche prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2012 zu wählen.
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Unterlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter www.african-development.com/hv
zugänglich:
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der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2011
nebst dem Lagebericht und dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011,
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011,
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der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB.
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Die Unterlagen werden jedem Kommanditaktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen und können
unter folgender Adresse angefordert werden:
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ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA Legal Department Grüneburgweg 18 60322 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 719 1280 217
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Die Unterlagen werden ferner in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 8.606.764,00 und ist eingeteilt
in 8.606.764 auf den Namen lautenden Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 8.606.764. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 270.287 eigenen Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Kommanditaktionäre
berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet
haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 24. August
2012, 24:00 Uhr, (letzter Anmeldetag) zugehen. Die Anmeldung hat in Textform (§126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
bei folgender Stelle zu erfolgen:
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African Development Corporation GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 89 30903 - 74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Ab dem Ende der Anmeldefrist bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung finden Umschreibungen im Aktienregister nicht
statt.
Stimmrechtsvertretung
Kommanditaktionäre, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind, können sich bei der Hauptversammlung
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen
Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB).
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
werden, gelten die speziellen Regelungen in § 135 AktG. Die in diesen Fällen zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
verlangen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen. Wir bitten unsere Kommanditaktionäre, sich daher mit diesen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
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E-Mail: investor-relations@african-development.com
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Formulare, die zur Erteilung von Vollmachten verwendet werden können, erhalten die Kommanditaktionäre zusammen mit der persönlichen
Einladung sowie der Eintrittskarte zugesandt.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Kommanditaktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Den benannten Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Kommanditaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung
der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Dienstag, den 31. Juli 2012, 24:00 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen
sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an nachfolgende Adresse:
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ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA Legal Department Grüneburgweg 18 60322 Frankfurt am Main
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Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG
Jeder Kommanditaktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen der persönlich haftenden
Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern
zu stellen.
Gegenanträge von Kommanditaktionären zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers können gerichtet werden an:
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ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA Legal Department Grüneburgweg 18 60322 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 719 1280 217 E-Mail: investor-relations@african-development.com
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Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Gegenanträge und
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sind, werden unverzüglich zugänglich
gemacht. Bei der Berechnung dieser Zugangsfrist sind der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen.
Wir werden daher bis spätestens Donnerstag, den 16. August 2012, 24:00 Uhr, eingehende, zugänglich zu machende Anträge und
Wahlvorschläge von Kommanditaktionären einschließlich des Namens des Kommanditaktionärs, einer Begründung, sofern ein Gegenantrag
übersandt wurde, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.african-development.com/hv
veröffentlichen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt beziehungsweise unterbreitet, wenn sie während der Hauptversammlung
mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Kommanditaktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrechts des Kommanditaktionärs gemäß § 131 AktG
Gemäß § 131 AktG ist jedem Kommanditaktionär oder Vertreter eines Kommanditaktionärs auf Verlangen in der Hauptversammlung
von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf die Auskunft nur aus den in §
131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über
mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Kommanditaktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 AktG finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.african-development.com/hv.
Informationen nach § 124a AktG
Die Internetseite der ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich
sind, lautet www.african-development.com und der Link zur Hauptversammlung 2012 lautet http://www.african-development.com/hv/.
Frankfurt am Main, im Juli 2012
ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA
Altira ADC Management GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin
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