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Nachricht vom 09.02.2010 | 10:54
WTS AG: Steueranwalt rät Inhabern von Schweizer Konten zur Selbstanzeige
WTS AG / Rechtssache/Sonstiges
09.02.2010 10:54
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PRESSEMITTEILUNG
Interview mit RA Dr. Tom Offerhaus, Leiter Private Client Services und
Partner der WTS AG Steuerberatungsgesellschaft:
Steueranwalt rät Inhabern von Schweizer Konten zur Selbstanzeige
München, 9. Februar 2010 - Wie kommt man schnell und sicher zu den nötigen
Bankunterlagen, ohne dadurch ausgerechnet kurz vor Abgabe einer
Selbstanzeige von der Steuerfahndung belangt zu werden? Das verrät
Steueranwalt Dr. Tom Offerhaus vom World Tax Service WTS. Er rät unter
anderem dringend dazu, die Erträgnis-Aufstellungen während der Bearbeitung
in einer Schweizer Steuerkanzlei anonymisieren zu lassen.
'Rechtsstaatlichkeit hin oder her, der Politik bleibt nichts anderes übrig,
als den Ankauf der gestohlenen Bankdaten zumindest ernsthaft in Erwägung zu
ziehen', sagt Dr. Tom Offerhaus, Rechtsanwalt und Partner beim World Tax
Service WTS in München. 'Würde der Staat die Verhandlungen mit den anonymen
Datenhändlern kategorisch ablehnen, würden sich diejenigen in Sicherheit
wiegen, die ihre Steuererklärungen in der Vergangenheit nicht korrekt
ausgefüllt haben.'
Momentan sind Steuerpflichtige mit nicht offen gelegten Bankverbindungen in
der Schweiz, aber auch anderen Staaten wie Liechtenstein, Österreich oder
Luxemburg verunsichert. Offerhaus: 'Das ist politisch durchaus so gewollt.
Herr Schäuble hat aber mit seinen Äußerungen auch ein klares Signal
gesendet, dass jetzt noch die Möglichkeit besteht, straffrei aus einer
begangenen Steuerhinterziehung herauszukommen.' Dies gilt aber eben nur,
solange die Steuerfahndung noch nicht vor der Tür steht: 'Dem Täter darf
die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens noch nicht bekannt sein.
Wenn die konkrete Tat bereits entdeckt ist und der Täter dies wissen
müsste, kann er sich ebenfalls nicht mehr straffrei aus der Affäre ziehen.'
Ohne Selbstanzeige drohen ab einer Million Euro hinterzogener Steuerschuld
in aller Regel Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Dies hat der
Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2008 entschieden. In einem besonders
schweren Fall drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Jedenfalls
muss der Betroffene zusätzlich zur Steuernachzahlung mit empfindlichen
Geldstrafen rechnen. Der BGH machte in seinem Urteil klar, dass es sich bei
der Steuerhinterziehung keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt.
Kein Wunder, dass bei Dr. Offerhaus das Telefon in den letzten Tagen
vermehrt klingelt. Er leitet den Bereich Private Client Services in der
WTS, einer der größten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands. Da die
WTS ein internationales Netzwerk von Steuerexperten in 92 Ländern gespannt
hat, kann sie eine völlig anonymisierte Vorbereitung einer Selbstanzeige
garantieren, bis diese auch wirklich eingereicht ist. 'In diesem Fall
sammelt unsere Schweizer Niederlassung die Erträgnisaufstellungen bei den
Banken ein und stellt sicher, dass die Unterlagen völlig anonymisiert an
uns weitergeleitet werden.' Die Steuerberater und Steueranwälte in
Deutschland bereiten die Nacherklärungen dann ohne Namenszuordnung vor,
damit in den Tagen vor einer Selbstanzeige kein Risiko einer Entdeckung
droht.
Wie sollte man sich verhalten, wenn einem die unterlassene Erklärung von
Kapitaleinkünften in der Schweiz vor dem Hintergrund der aktuellen
Diskussion Sorgen bereitet? 'Wir können in solch einem Fall nur
nachdrücklich zu einer schnellen Selbstanzeige raten', so Dr. Offerhaus.
'Steuerhinterziehung ist die einzige Straftat, bei der man seine Tat auf
diese Weise quasi ungeschehen machen kann.'
'Ist Eile geboten, so sollte die Selbstanzeige zunächst auf einer
großzügigen Schätzbasis erfolgen. Eine detaillierte Nacherklärung, die dann
hoffentlich zu günstigeren Resultaten führt, kann nachgereicht werden.
Steht ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung im Raum, so
sollte die Selbstanzeige die letzten zehn Jahre umfassen. Ansonsten sollten
zumindest die letzten fünf Jahre dargestellt werden, da die strafrechtliche
Verjährungsfrist für den einfachen Fall der Steuerhinterziehung fünf Jahre
beträgt.
Zur Erlangung der Straffreiheit mag eine Selbstanzeige über die
nichterklärten Erträge der letzten fünf Jahre zuzüglich Nachzahlung der
Steuern für diesen Zeitraum ausreichen. Um eine Steuernachzahlung auch für
den davorliegenden Fünfjahreszeitraum kommt man aber dennoch nicht herum.
Neben den Steuern sind auch Zinsen zu zahlen, und zwar in Höhe von 6% der
Steuerschuld pro Jahr. 'So manch ein Steuerzahler wird jedoch überrascht
sein, wie niedrig die Zahlschuld im Verhältnis zur Höhe der Vermögenswerte
ist', beruhigt der Steueranwalt.
Schnelligkeit ist alles bei einer Selbstanzeige. Laut Dr. Offerhaus ist
eine Tat noch nicht dadurch entdeckt, dass sich der Name eines
Steuerpflichtigen auf einer Daten-CD befindet, die in die Hände der
deutschen Steuerfahndung geraten ist. Von einer Tatentdeckung kann erst
ausgegangen werden, wenn diese Daten mit den persönlichen Steuererklärungen
des Steuerpflichtigen abgeglichen worden sind. 'Zudem muss der Betreffende
in dieser Phase noch nicht mit einer Entdeckung seiner Tat rechnen. Denn
das würde ja voraussetzen, dass er heute Kenntnis davon hat, dass sein Name
auf der CD steht.'
Dr. Offerhaus ist überzeugt, dass durch die aktuellen Indiskretionen
Bankkunden in ganz Deutschland betroffen sein werden, nicht nur in
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Er hält es nicht für
ausgeschlossen, dass auch die Furcht vor eigener Belangung wegen Beihilfe
zur Steuerhinterziehung den einen oder anderen Bankangestellten zu einer
Kooperation mit Finanzbehörden verleitet.
Ist das Bankgeheimnis in der Schweiz auch politisch am Ende? Tom Offerhaus:
'Ich glaube über kurz oder lang ist das Bankgeheimnis auch in der Schweiz
nicht mehr in der Form haltbar, wie wir es in den letzten Jahrzehnten
kannten. Die Schweiz hat sich gegenüber anderen Industriestaaten dazu
verpflichtet, Auskünfte auszutau¬schen. Derzeit wird sogar ein
automatischer Informationsaustausch erwogen. Noch im Laufe dieses Jahres
dürfte ein entsprechendes Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
ratifiziert werden, in dem das Bankgeheimnis zumindest bei kon¬kreten
Anfragen wegen bestehender Verdachtsmomente keine Hürde mehr für den
Informationsaustausch zwischen den beteiligten Staaten darstellen sollte.
Das Bank¬geheimnis dürfte auf die Rolle, die es auch in Deutschland spielt,
reduziert werden. Meiner Meinung nach wird es somit bei konkreten
Verdachtsmomenten wegen Steuerhinterziehung in Zukunft auch in der Schweiz
keinen Schutz mehr bieten.'
Fünf Tipps auf einen Blick
1. Freiheits- oder Geldstrafen durch Selbstanzeige vermeiden.
2. Dabei ist es wichtig, vor konkreter Tatentdeckung zu handeln.
3. Bis zur Abgabe der Selbstanzeige sollte sich niemand
Erträgnisaufstellungen seiner Schweizer Bank mit seinem Namen an seine
Privatadresse nach Deutschland schicken lassen.
4. Wer vorab eine Schätzung abgibt, sollte diese großzügig halten, damit
auch wirklich die gesamte Steuerhinterziehung straffrei bleibt.
5. Nehmen Sie Abschied vom Schweizer Konto als anonyme Geldanlage. Noch
2010 dürfte die Schweiz ein entsprechendes Abkommen zum
grenzüberschreitenden Austausch von Auskünften unterzeichnen.
Informationen zum World Tax Service WTS
Der World Tax Service WTS ist mit mehr als 400 Mitarbeitern an sechs
inländischen Standorten und fünf Tochtergesellschaften in China, Indien,
Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden eine der größten
Steuerberatungsgesellschaften Deutsch¬lands. Durch ein internationales
Netzwerk deckt die WTS 92 Länder ab. Schwerpunkt der Gesellschaft ist die
Steuerberatung multinationaler Konzerne und großer international tätiger
mittelständischer Unternehmen. Die WTS ist eine reine
Steuerberatungsgesellschaft ohne Konfliktpotenzial zwischen
Wirtschafts-prüfungstätigkeit und Beratung. Mehr Informationen: www.wts.de
Hinweis für Redaktionen: Ein druckfähiges Foto von Dr. Tom Offerhaus oder
ein persönliches Interview mit ihm vermitteln wir Ihnen gerne kurzfristig.
Kontakt:
WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Dipl.Journ. Richard Tigges, Direktor Unternehmenskommunikation
Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
Telefon: +49 (0)89 286 46-2222
Mobil: +49 (0)162 493 493 7
Telefax: +49 (0)89 286 46-2323
E-Mail: richard.tigges@wts.de
09.02.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
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