Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Land: Deutschland
Nachricht vom 22.03.2011 | 11:02
Leipold & Coll.:BGH verurteilt Deutsche Bank zu Schadenersatz wegen Zins-Swap Geschäften
Leipold & Coll. / Schlagwort(e): Rechtssache 22.03.2011 / 11:02 Deutsche Bank muss 540.00,00 Euro Schadenersatz bezahlen, wegen Falschberatung in Sachen Zins-Swaps Am 8. Februar 2011 wurde der erste Zins-Swap Fall vor dem BGH verhandelt mit einer schockierenden Aussage der Richter für die deutsche Bankenlandschaft. Der Senatsvorsitzende betonte noch einmal, dass es sich bei Swaps um 'hochkomplizierte Finanztermingeschäfte' mit zweifacher Hebelwirkung handelt, die der Bankkunde nicht ohne weiteres nachvollziehen kann. ' Es handelt sich um eine Art spekulative Wette'. Zudem ist es fraglich, ob die Bank ausdrücklich auf das 'theoretisch unbegrenzte Verlustrisiko' des Kunden hingewiesen habe. 'Vielleicht hätte es von der Bank daher eher heißen müssen: Finger weg.' so der Senatsvorsitzende. Der BGH gab vor, bei der Beratung müsse sich die Bank 'allein am Kundeninteresse' orientieren. Darüber hinaus muss die Bank über die ungünstige Struktur aufklären und dem Kunden erklären, dass diese Art von Geldanlage immer zunächst im Minus für den Kunden beginnt, da am Anfang die Marge, das Risiko und die Kosten der Bank im Geschäft untergebracht werden. Daher muss der Kunde von Beginn an erst einmal ein Minus aufholen, ohne gegenüberstehende Kursveränderungen. Insgesamt machte der 11. Senat des Bundesgerichtshofs der Bank wenig Hoffnung, dass das Verfahren zu Gunsten der Bank ausgehen wird. 'Es ist sehr zu begrüßen, dass der BGH deutliche Worte bzgl. dieser Art von Swap Geschäften spricht, welche die Banken über Jahre in großer Zahl an Kunden verkauft haben und diese teilweise an den Rand des Ruins getrieben haben.' so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. 'Wenn der Staat die Banken nicht unter Kontrolle bekommt, muss das eben die Rechtsprechung machen.' so Leipold weiter. Heute war es dann so weit. Der BGH hat in einem richtungsweisenden Urteil die Deutsche Bank zu 540.000,00 Euro Schadenersatz verurteilt. Die Richter sprechen im Urteil sogar von arglistiger Täuschung und einem Spiel bzw. Wettgeschäft. Damit dürften die obersten Richter auch das Problem einer bisher strittigen Verjährung nach dem WpHG aus dem Weg geräumt haben. Rechtsanwalt Leipold der schon eine Vielzahl von Privatkunden und auch Kommunen in derartigen Fällen vertreten hat, empfiehlt daher eindeutig die Verluste aus diesen Geschäften nicht zu bezahlen und die Bank diesbezüglich zur Rückabwicklung der Geschäfte zu drängen. In einem Fall vor dem Landgericht München I gegen die HypoVereinsbank hat Leipold dies bereits gerichtlich durchgesetzt. Die Bank hat das Verfahren in der 1. Instanz rechtskräftig werden lassen. Auch das OLG Stuttgart verurteilte die Deutsche Bank in einer sehr eindeutigen Weise zu Schadensersatz. In diesem Urteil wird davon gesprochen, dass es sich bei Zins-Währungs-Swaps um ein von den Banken konstruiertes Glücksspiel handelt. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Banken diese Produkte besser nicht verkauft hätten. Ende der Finanznachricht --------------------------------------------------------------------- 22.03.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 116390 22.03.2011
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