Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Land: Deutschland
Nachricht vom 10.09.2010 | 08:15
Leipold & Coll.: ACI III - Fonds versinken in der Wüste Dubais - die (Sand-) Uhr gegen das Vermögen deutscher Anleger läuft.
Leipold & Coll. / Schlagwort(e): Rechtssache
10.09.2010 08:15
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Das sei erst die Spitze der 'Sandburg'.
Laut Informationen des Handelsblattes vom 9. September 2010 werden wohl
noch weitere Fonds des Fondsanbieters Alternative Capital Investment (ACI)
in die Insolvenz rutschen.
Dabei hofften die 'geschädigten' Anleger bis dato, ganz in Ruhe 'auf die
Palme' steigen zu können, denn investiert wurde über den 19 Mio. Euro
schweren ACI III Fonds in Bauprojekte des Wüstenstaats Dubai, die bei
Fertigstellung der aufgeschütteten gigantischen 'Sandpalme' eine Skyline
hätten bieten sollen.
Nun steht der ACI III Fonds vor dem Aus, der zwingende Insolvenzantrag im
Falle einer Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit scheint nur noch eine
Frage von Tagen zu sein, denn schon zum Dezember 2009 wies er einen Verlust
in Höhe von 37,7 Mio. Euro aus.
Die Anleger werden noch diese Woche mit einer schriftlichen Mitteilung der
Fondsgesellschaft rechnen können, worin sich die Havarie
(bezeichnenderweise von arabisch عوار, awār,Fehler, Schaden) wird ablesen
lassen.
Dessen nicht genug, auch für die übrigen Fonds der Alternative Capital
Investment (ACI) scheint ein vergleichbares Szenario nicht unrealistisch.
Gegen die Gründer von ACI ist bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Untreue anhängig. Geschäftsräume
wurden schon im Juni durchsucht.
Auf dem Spiel steht das Vermögen von ca. 6 000 Anlegern.
Schadenersatz und die Rückabwicklung der Anlage können in Betracht kommen,
wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind, insbesondere
auf ein mögliches 'Totalverlustrisiko' nicht explizit hingewiesen worden
sind.
Entsprechendes gilt, wenn etwa die Bank, die einen Kunden über
Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, es unterlässt, diesen über
etwaige Rückvergütungen aufzuklären. Eine solche Pflicht zur Aufklärung
folgt aus der sog. 'Kick-Back' - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Betroffenen Anlegern wird empfohlen, ihre Unterlagen von einem
spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Insbesondere muss beachtet
werden, dass die Verjährung der Ansprüche wegen Falschberatung ab Zugang
der ersten Schreiben, die drohende Insolvenz betreffend, zu laufen beginnt,
sofern hiermit die Kenntniserlangung der betroffenen Anleger einher gehen
sollte.
Leipold & Coll.
An der Welle 4
60322 Frankfurt
Telefon: +49 / 69 / 75 938 687
Telefax: +49 / 69 / 75 938 344
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