Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG

  • WKN: A1PHAP
  • ISIN: DE000A1PHAP7
  • Land: Deutschland

Nachricht vom 12.07.2012 | 18:03

Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: Bekanntmachung gemäß § 30e WpHG


Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

12.07.2012 / 18:03


Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
Frechen

ISIN DE000A0JQ429

Bekanntmachung
über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals
gemäß §§ 229 ff Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG vom 14. Juni 2012 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 27.615.618,00, eingeteilt in 27.615.618 auf den Inhaber lautende Stückaktien ('Aktien') mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 9.205.206,00 auf EUR 18.410.412,00, eingeteilt in 18.410.412 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 229 ff. AktG) und dient in voller Höhe dazu, Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird durch eine Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3 : 2 durchgeführt, indem jeweils drei alte, auf den Inhaber lautende Aktien zu zwei neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien zusammengelegt werden.

Die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals wurden am 12. Juli 2012 in das für unsere Gesellschaft beim Amtsgericht Köln geführte Handelsregister (HRB 42064) eingetragen; damit ist die Kapitalherabsetzung und Satzungsänderung wirksam geworden.

Am 17. Juli 2012, nach Börsenschluss, werden die 27.615.618 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 3 : 2 zusammengelegt. Für je drei alte Aktien (ISIN DE000A0JQ429) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft zwei neue konvertierte Aktien (ISIN DE000A1PHAP7) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch drei teilbaren Bestand hält, ergeben sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses sog. Aktienspitzen (ISIN DE000A1PHAN2). Die depotführenden Institute werden auf Weisung ihrer Kunden einen Ausgleich der Aktienspitzen durch Zu- oder Verkauf weiterer Aktienspitzen entgegennehmen. Aktienspitzen, für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden von der UniCredit Bank AG, München, zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.

Nachdem der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen ist, wurde das neu eingeteilte Grundkapital in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Den Aktionären werden die konvertierten Aktien durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt.

- 2 -

Der Aktienumtausch sowie der Zu- oder Verkauf der Teilrechte ist für die Aktionäre der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG bei inländischen depotführenden Instituten provisions- und spesenfrei.

Die derzeit börsennotierten unter der ISIN DE000A0JQ429 lieferbaren Aktien erhalten nach der Zusammenlegung die ISIN DE000A1PHAP7 für konvertierte börsennotierte Aktien; die Aktienspitzen werden für den benötigten Zeitraum unter der ISIN DE000A1PHAN2 geführt.

Die Preisfeststellung für die 18.410.412 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien (ISIN DE000A1PHAP7) wird ab dem 18. Juli 2012 im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Berlin aufgenommen.

Frechen, im Juli 2012
Der Vorstand



Ende der Corporate News


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