Siemens AG
- WKN: 723610
- ISIN: DE0007236101
- Land: Germany
Nachricht vom 03.08.2012 | 08:56
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Siemens Aktiengesellschaft / Aktienrückkauf
03.08.2012 08:56
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der von der Siemens Aktiengesellschaft per Ad-hoc-Mitteilung vom 2. August
2012 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 3. August 2012. Im Zeitraum bis
zum 30. Dezember 2012 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von
rund EUR 3 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Dies
entspricht auf Basis des Xetra-Schlusskurses (Stand: 2. August 2012) einem
Volumen von bis zu ca. 43,5 Mio. Stück Aktien. Der Rückerwerb dient den
Zwecken der Einziehung und Kapitalherabsetzung, der Ausgabe an Mitarbeiter,
Organmitglieder von verbundenen Unternehmen und Mitglieder des Vorstands
und der Bedienung von Wandel- / Optionsschuldverschreibungen. Der Vorstand
macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Siemens
Aktiengesellschaft am 25. Januar 2011 erteilten Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.
Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über
den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft trifft. Das Recht der Siemens Aktiengesellschaft, das Mandat
der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu
übertragen bleibt unberührt. Der Rückkauf soll günstigst und Interesse
wahrend und ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Der Kaufpreis je zurück
erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens-Aktie im Xetra-Handel um
nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 %
unterschreiten.
Darüberhinaus ist/wird die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des
Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom
22. Dezember 2003 (EG-VO) und sämtliche einschlägigen Bestimmungen,
insbesondere auch die US-amerikanische Rule 10b-18 des Securities Exchange
Act of 1934 zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt
werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet,
unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über dem des letzten höchsten
unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich
ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der EG-VO wird an einem Tag
nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der
Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren
Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die Siemens Aktiengesellschaft über die Fortschritte des
Aktienrückkaufs unter www.siemens.com/ir regelmäßig informieren.
München, 3. August 2012
Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand
03.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft
Wittelsbacherplatz 2
80333 Berlin und München
Deutschland
Internet: www.siemens.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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