W.E.T. Automotive Systems AG
- WKN: 508160
- ISIN: DE0005081608
- Land: Germany
Nachricht vom 19.04.2012 | 15:30
W.E.T. Automotive Systems AG: Angebot an die Aktionäre zum Erwerb eigener Aktien / Bestätigung der Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Amerigon durch die Hauptversammlung geplant
W.E.T. Automotive Systems AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene
Aktien/Vertrag
19.04.2012 15:30
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WEITERLEITUNG IN DIE BZW. INNERHALB DER USA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN
BESTIMMT.
Vorstand und Aufsichtsrat der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft
haben heute beschlossen, die von der Gesellschaft gehaltenen 143.683
eigenen Aktien den Aktionären der W.E.T. AG im Verhältnis ihrer Beteiligung
zum Erwerb anzubieten. Hierzu wird die W.E.T. AG am morgigen 20. April 2012
ein entsprechendes Angebot im elektronischen Bundesanzeiger (der seit 1.
April 2012 unter dem Namen 'Bundesanzeiger' weitergeführt wird)
veröffentlichen.
Die Erwerbsfrist wird vom 23. April 2012 bis zum 14. Mai 2012 (jeweils
einschließlich) laufen. Der Erwerbspreis wird EUR 44,95 je Aktie betragen.
Zum Erwerb werden nur die Personen berechtigt sein, die bereits vor Beginn
der Erwerbsfrist (Stand vom 20. April 2012, abends) Aktionäre der W.E.T. AG
sind.
Das Erwerbsverhältnis wird 22:1 betragen, d.h. für jeweils 22 W.E.T.-Aktien
kann eine eigene Aktie bezogen werden. Ein organisierter Handel der
Erwerbsrechte wird nicht stattfinden. Die Erwerbsrechte sind jedoch frei
übertragbar. Erwerbsrechte, die nicht innerhalb der Erwerbsfrist ausgeübt
werden, werden wertlos verfallen. Eigene Aktien, die nicht bereits aufgrund
der Ausübung von Erwerbsrechten erworben werden, werden ebenfalls
ausschließlich den Aktionären der W.E.T. AG, die am Abend des 20. April
2012 W.E.T.-Aktien in ihren Wertpapierdepots halten, im Wege eines
Mehrerwerbs angeboten. Mehrerwerbswünsche müssen ebenfalls innerhalb der
Erwerbsfrist abgegeben werden. Die im Rahmen des Angebots erworbenen Aktien
werden den Aktionären voraussichtlich am 18. Mai 2012 durch
Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt.
Die Einzelheiten des Angebots zum Erwerb eigener Aktien sind dem Angebot zu
entnehmen, das am 20. April 2012 im elektronischen Bundesanzeiger (der seit
1. April 2012 unter dem Namen 'Bundesanzeiger' weitergeführt wird)
veröffentlich wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der W.E.T. AG haben heute ebenfalls beschlossen,
der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2012 vorzuschlagen,
einen Beschluss über die Bestätigung des Zustimmungsbeschlusses der
Hauptversammlung vom 16. August 2011 zum Abschluss des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit der Amerigon Europe GmbH, Augsburg, vom 16.
Juni 2011 zu fassen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag enthält
ein Barabfindungsangebot in Höhe von EUR 44,95 je Stückaktie und eine
jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 3,71 (netto EUR 3,17
nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) je Stückaktie
für jedes volle Geschäftsjahr. Gegen den Zustimmungsbeschluss hat die
Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg,
Anfechtungsklage erhoben. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 5.
April 2012 den Zustimmungsbeschluss erstinstanzlich für nichtig erklärt.
Die Gesellschaft beabsichtigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
Odelzhausen, den 19. April 2012
Der Vorstand
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Diese Mitteilung ist kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in
Deutschland. Sie stellt keinen Wertpapierprospekt dar und sie ist
insbesondere kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren in den USA oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Wertpapiere dürfen in den
USA nur nach vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der 'Securities
Act') oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die in dieser Mitteilung der
W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft erwähnten Wertpapiere
einschließlich der Erwerbsrechte sind nicht und werden auch in Zukunft
nicht nach den Vorschriften des Securities Act oder den Gesetzen von
Einzelstaaten registriert und dürfen daher zu keiner Zeit in die oder
innerhalb der USA direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt,
verpfändet, übertragen oder geliefert werden, außer aufgrund einer Ausnahme
von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der weiteren
anwendbaren Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der USA (oder
sofern eine solche Transaktion nicht unter den jeweiligen Regelungsbereich
fällt) und soweit dies im Übrigen mit weiteren anwendbaren
US-amerikanischen Rechtsvorschriften in Einklang steht. Die W.E.T.
Automotive Systems Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot oder
Teile davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den
USA durchzuführen.
19.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: W.E.T. Automotive Systems AG
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85235 Odelzhausen
Deutschland
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WKN: 508160
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