MyHammer Holding AG

  • WKN: 568030
  • ISIN: DE0005680300
  • Land: Deutschland

Nachricht vom 06.12.2011 | 18:43

MyHammer Holding AG: DPR trifft Fehlerfeststellung hinsichtlich der Erfassung eines der MY-HAMMER AG gewährten Gesellschafterdarlehens im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2011


MyHammer Holding AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

06.12.2011 18:43

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mit Ad-hoc-Meldung vom 30. August 2011 hatte die Gesellschaft bereits
mitgeteilt, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR)
beabsichtigte, den verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30.
Juni 2011 einer Prüfung zu unterziehen. Hintergrund der Prüfung war die
Darstellung der Gewährung eines Darlehens über 1,5 Mio. EUR an die
MY-HAMMER Aktiengesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft),
auf dessen Rückzahlung die Darlehensgeberin, die Holtzbrinck Digital
Strategy GmbH, bedingt verzichtet hat. Der Verzicht auf das Darlehen wurde
im verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2011
ertragswirksam gebucht.

Die DPR hat der Gesellschaft heute mitteilt, dass sie in Bezug auf das
Darlehen bzw. seine Verbuchung im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni
2011 Fehler wie folgt feststellt: Im verkürzten Konzernabschluss zum 30.
Juni 2011 seien die sonstigen betrieblichen Erträge sowie das
Gesamtergebnis der Berichtsperiode jeweils um 1,5 Mio. EUR, also in Höhe
des Darlehens(-verzichts) der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH gegenüber
der MY-HAMMER Aktiengesellschaft, zu hoch ausgewiesen. Der Verzicht auf die
Rückzahlung des Darlehens sei ertragswirksam erfasst, obwohl
Darlehensgewährung und Darlehensverzicht durch einen Eigentümer in seiner
Funktion als Eigentümer erfolgte seien. Die Gesellschaft habe zudem die
Gewährung eines Darlehens im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit statt
im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst. Dies verstoße gegen IAS
1.109 i.V.m. F.70 (a) und IAS 7.17.

Die Feststellung der DPR hat zunächst keine rechtliche Aus- bzw.
Bindungswirkung. Die Gesellschaft ist von der DPR aufgefordert worden, sich
mit der Feststellung bis zum 21.12.2011 einverstanden zu erklären oder ihr
zu widersprechen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die
Gesellschaft die Fehlerfeststellung akzeptieren wird. Denn mit der Frage
der Verbuchung der von der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH an die
MY-HAMMER Aktiengesellschaft gewährten Finanzmittel und des erklärten
Darlehensverzichts sind keine positiven oder negativen wirtschaftlichen
Auswirkungen für die Gesellschaft oder ihr Tochterunternehmen, die
MY-HAMMER Aktiengesellschaft, verbunden. Die Gewährung des Darlehens, der
bedingte Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens und das damit
verbundene starke Commitment der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH zur
MY-HAMMER Aktiengesellschaft bleiben gänzlich unberührt.

Kontakt:
MyHammer Holding AG
Mauerstr. 79
10117 Berlin
Deutschland




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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  MyHammer Holding AG
              Mauerstraße 79
              10117 Berlin
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)30 23322-815
Fax:          +49 (0)30 23322-899
E-Mail:       ir@myhammer-holding.de
Internet:     www.myhammer-holding.de
ISIN:         DE0005680300
WKN:          568030
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
              Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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